Blog Übersetzung zu Themen rund ums Übersetzen und Dolmetschen.

Hier ist Platz, um einige Themen genauer zu beleuchten und Fragen zu beantworten, die mir immer wieder im Übersetzeralltag begegnen. Auch um zu aktuellen Themen wie „KI und Übersetzen“ Stellung zu beziehen (coming soon!) oder einzelene Begriffe nochmal zu erklären, die auf den einzelnen Seiten sonst den Rahmen sprengen.
Ich freue mich auf Dich/Sie und Deine/Ihre Fragen!

 

FAQ zum Thema: Apostille beantragen

Was wird mit der Apostille beglaubigt?

Für den Gebrauch einer Urkunde in einem anderen Land wird folgendes beglaubigt:

  • die Echtheit der Unterschrift,
  • die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und
  • gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist

Die Apostille ist eine Vereinfachung der Legalisation aufgrund des Haager Übereinkommens vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation.

Wo bekomme ich eine Apostille her?

Apostillen, die von Ämtern wie Bürgeramt, Sozialamt uä ausgestellt wurden, also öffentliche oder amtliche Apostillen sind Sache der Bundesländer und je nach Art des Dokuments und je nach Bundesland musst Du Dich an eine andere Stelle wenden. Dafür hat jedes Bundesland eigene Behörden auserkoren, die sich darum kümmern. Mal ist es die Landesdirektion, mal die Polizeidirektion, mal das Regierungspräsidium.

Für gerichtliche Dokumente wie Klagen und Urteile, sowie notarielle Urkunden und Übersetzungen von beeidigten Übersetzern sind die jeweiligen Amts- und Landesgerichte zuständig. Dabei sind die Amtsgerichte oft den Landgerichten zugeordnet, so dass die Apostille beim Landgericht beantragt wird. Manchmal sind aber auch die Amtsgerichte selbst zuständig.

Für Bundesurkunden ist das Auswärtige Amt zuständig.

Für manche Urkunden ist eine Vorbeglaubigung durch die ausstellenden Behörden notwendig, für andere nicht.

Eine Apostille hat bei jeder Apostillenbehörde einen anderen Preis und unterschiedliche Bearbeitungszeiten. Das macht es auf den ersten Blick kompliziert. Aber Du findest jede Information sofort, wenn Du im Internet danach suchst.

Hier habe ich Dir zudem eine Übersicht erstellt. Wenn Du mal eine Apostille brauchst, kannst Du Dir die für Dich zuständige Stelle da heraussuchen. Eine Apostille bekommst Du jedenfalls leider NICHT bei dem beeidigten Übersetzer Deiner Wahl. Der kann sie nur übersetzen.

Zwischen Italien und Deutschland ist es aufgrund der Verträge zwischen den Ländern eigentlich so, dass man keine Apostillen mehr benötigt. Aber dennoch werden sie immer mal wieder eingefordert. Das habe ich z.B. schon bei der Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft für ein in Deutschland geborenes Kind erlebt. Auch bei anwaltlichen Sachen oder Geschäftsgründungen wurden mir schon Apostillen zum Übersetzen vorgelegt. Ob Du eine Apostille benötigst oder nicht, das erfährst Du nur bei der Stelle, bei der Du Deine Urkunden und Dokumente vorlegen sollst, z.B. das italienische Konsulat.

Im Internet findest Du „Anbieter“, welche die Apostille für Dich organisieren möchten. Darauf kannst Du ruhig verzichten. Das kannst Du auch selbst und sparst dabei das Geld für einen „Zwischenhändler“. Suche Dir unten einfach den passenden Link heraus und wende Dich direkt an die zuständige Stelle! Alle Informationen, welche Dokumente Du einreichen musst und wie, findest Du auf deren Seiten, die ich Dir unten auch aufgelistet habe.

Ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit, versteht sich. Manchmal ändert sich auch die zuständige Stelle. Ich versuche, die Liste aktuell zu halten, bzw. sie immer weiter zu vervollständigen. Aber im Zweifelsfall gibst Du in Deine Suchmaschine „Apostille beantragen + Dein Bundesland“ ein und findest so meist die richtige Behörde!

Apostille KI-generiertes Muster
Apostille

Welche Dokumente muss ich einreichen? Wie funktioniert die Bearbeitung?

  • Zu beglaubigende Original-Urkunde/n
  • Personalausweis, Reisepass oder anderes Dokument, um Dich auszuweisen (nicht bei schriftlicher Beantragung!)
  • ggf. Vollmacht für die Person, welche die Apostille einholt

Die Bearbeitung ist ganz einfach. Du schickst Deine Originalurkunde an die Apostille-ausstellende Behörde. (Achtung: Bei schriftlicher Beantragung brauchst Du den Reisepass nicht vorlegen und somit auch nicht mitschicken!). Diese apostilliert Deine Dokumente, d.h. sie versieht die Urkunden mit der Apostille und schickt sie an Dich zurück.

Wenn Du einen Termin machst und persönlich zur zuständigen Stelle gehst, bekommst Du die Apostille sofort und kannst Deine Unterlagen gleich wieder mitnehmen. Das ist aber nicht bei jeder Behörde möglich.

Übersicht: Wer ist für meine Apostille zuständig? Sortiert nach Dokumententyp

UrkundentypWer ist für die Apostille zuständigBeispieleLink zur BeantragungBesonderheit
Urkunden, die von Bundesbehörden (Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht)
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten:

Bundesbehörde (für Urkunden des Bundes, ausgestellt von
Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht)

→ Service-Seite zum Thema „Apostillen und Beglaubigungen“ beim BfAA Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Führungszeugnisse

https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/apostillenundbeglaubigungen/apostille-2566120
Dokumente müssen immer vorbeglaubigt sein.

Urkunden von Ämtern der Städte und Kommeunen
jeweilige Landesbehörden der einzelnen Bundesländer, in welchen die Urkunden ausgestellt wurdenPersonenstandsurkunden, d.h. Urkunden, die von einem Standesamt ausgestellt wurden, z.B. Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, Familienbücher, Ehefähigkeitszeugnisse sowie Bescheinigungen über Namensänderung oder -führung.
Urkunden von Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen sowie Gesundheitsämtern, Standesämtern, IHKs, Veterinärämtern, Jugendämtern, Prüfungszeugnisse, Schulzeugnisse,
Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
ärztliche Bescheinigungen
Schulzeugnisse,
Diplomurkunden und Hochschulzeugnisse, Adoptionsunterlagen, wie Sozialberichte,
Exportbescheinigungen, die z.B. von der Handelskammer vorbeglaubigt wurden
Einkommenssteuererklärungen sowie Ansässigkeitsbescheinigungen
Prüfungszeugnisse der IHK
Einbürgerungszusicherungen und Einbürgerungsurkunden
Übersicht über die Links weiter untenmanche Dokumente müssen vorbeglaubigt sein, manche nicht

vorbeglaubigt werden müssen:
– ärztliche Bescheinigungen (Vorbeglaubigung vom Gesundheitsamt oder der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer)
– Schulzeugnisse, Diplomurkunden, Hochschulzeugnisse von Regierungseinrichtung wie dem staatlichen Schulamt
Adoptionsunterlagen, wie Sozialberichte von Regierungseinrichtung oder Verwaltung wie dem Amt für Soziale Dienste/Sozialamt
– Exportbescheinigungen z.B. von der Handelskammer
– Einkommenssteuererklä-rungen & Ansässigkeits-bescheinigungen vom Finanzamt
– Personenstandsurkunden: nicht immer. Manchmal dürfen Urkunden nicht älter als 6 Monate sein. Dann kannst Du sie Dir noch einmal beim Standesamt neu ausstellen lassen.
Melde-, Aufenthalts- und Ledigkeitsbescheinigungen vom zuständigen Meldeamt (Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro)

Gerichtliche Dokumente
Amtsgerichte und Landgerichte der jeweiligen BundesländerKlagen, Urteile, Notarurkunden,
Übersetzungen von beeidigten/vereidigten Übersetzerin
Übersicht über die Links weiter siehe unten
Patente vom Deutschen Patent- und Markenamt
und
Dokumente vom deutschen Bundespatentgericht.
Deutsches Patent- und Markenamt„für Urkunden aus, die im eigenen Geschäftsbereich entstanden sind“ wie Prioritätsbelege von Schutzrechtsanmeldungen, deutsche Offenlegungsschriften oder Patentschriften, Registerauszüge aus DPMAregister Antrag auf Erteilung eines Prioritätsbelegs oder einer sonstigen Bescheinigung/Beglaubigung

Detaillierte Übersicht sortiert nach Behörden und Bundesländern. Bei welcher Stelle bekomme ich eine Apostille in welchem Bundesland?

In dieser Übersicht kannst Du Dir anhand Deines Bundeslandes die für Dich zuständige Behörde heraussuchen. Sie spiegelt die ganze Vielfalt der Landesregierungen Deutschlands wieder :)

BundeslandZuständige behördeLinkBemerkungen wie Bearbeitungszeiten

Baden-Württemberg
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Regierungspräsidien (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen)
Stuttgart
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/beglaubigung
Karlsruhe
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/service/beglaubigung/
Freiburg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/service/beglaubigungen-von-urkunden/
Tübingen
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/service/beglaubigung/
Übersicht über Ansprechpartner auch hier:
https://sbwmedia.landbw.de/documents/komm.one/liferay/Beglaubigung%20von%20%C3%B6ffentlichen%20Urkunden%20zur%20Verwendung%20im%20Ausland.docx
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgerichte
Freiburg:
https://landgericht-freiburg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Apostillen+_+Legalisationen
Karlsruhe:
https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
Heidelberg
https://landgericht-heidelberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Apostillen+_+Legalisationen
Anträge ausschließlich schriftlich einzureichen
Urkunden aus dem Hochschulbereich: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberghttps://mwk.baden-wuerttemberg.de/

Bayern
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Regierungen der Regierungsbezirke (z. B. Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken)
Regierung von Oberbayern –
regierung.oberbayern.bayern.de
Regierung von Niederbayern –
Regierung von Niederbayern
Regierung von Schwaben –
Regierung Schwaben
Regierung von Unterfranken –
regierung.unterfranken.bayern.de
Regierung Mittelfranken
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40027/40074/285855/leistung/leistung_12188/index.html
etwa 20 €
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgerichte Bayern
Amtsgerichte Bayern
(„ausschließlich für die Erteilung von Apostillen auf Urkunden (…) welche von einem Urkundsbeamten des Amtsgerichts München ausgestellt wurden, z. B. Scheidungsbeschlüsse, Erbscheine etc.“)
Landgericht München
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/verfahren_02.php
Amtsgericht München
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_12.php
Landgericht Augsburg
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/verfahren_04.php
Landgericht Nürnberg
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/nuernberg-fuerth/verfahren_03.php
Landgericht Memmingen
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/988088211493?plz=87700&behoerde=74775971389&gemeinde=650968493679
Bearbeitungszeit von Gericht zu Gericht unterschiedlich: 3-4 Arbeitstage (Nürnberg) bis 2 Wochen (Augsburg)
Kosten: 25 €

Berlin

Öffentliche /Amtliche Dokumente:„LABO“ = Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.
https://service.berlin.de/dienstleistung/320315/ Auf dem Berliner „Serviceportal“ kannst Du einen Termin machen, bei persönlicher Vorsprache bekommst Du Deine Apostille sofort, per Post dauert es 2 Wochen, im Ausland länger. Diese und andere hilfreiche Informationen, z.B. eine Liste, was Du zum Apostillen-Termin mitbringen musst und wer notwendige Vorbeglaubigungen ausstellt, findest Du hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/320315/
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgericht Berlin und Amtsgerichte
auch über das Berliner Serviceportal
https://service.berlin.de/dienstleistung/327408/standort/327645/
Informationen
https://service.berlin.de/dienstleistung/327408/
Zuständigkeiten
https://service.berlin.de/dienstleistung/327403/
Kosten: 25 €

Brandenburg

Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als allgemeine untere Landesbehörde
Das heißt, es wird über den Bürgerservice geregelt, diesen findest Du mit diesem Link:
https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000016317.php

ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Langerichte Brandenburg
https://mdjd.brandenburg.de/mdjd/de/service/apostillenbeglaubigungen/Landgericht Potsdam – zuständig für Amtsgerichte Potsdam, Brandenburg a. H., Luckenwalde, Nauen, Rathenow, Zossen.
Landgericht Neuruppin – zuständig für Amtsgerichte Neuruppin, Oranienburg, Perleberg, Prenzlau, Schwedt/Oder, Zehdenick.
Landgericht Frankfurt (Oder) – zuständig für Amtsgerichte Bad Freienwalde, Bernau, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Fürstenwalde, Strausberg.

Bremen
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
bei der Geschäftsstelle des Senators für Inneres und Sport (Senat = Landesregierung von Bremen)
https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/apostillen-und-ueberbeglaubigungsrecht-2125Bearbeitungszeit: 2 – 7 Tage, in Ausnahmefällen 3 Wochen, kann abgeholt werden
bei schriftlicher Beantragung 1-3 Wochen plus Postversand
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgericht Bremen
Landgericht Bremen
https://www.landgericht.bremen.de/service/apostillen-und-legalisationen-11610
direkt zum Antrag:
https://www.landgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/Antragsformular_Apostille.pdf
Kosten: 25 € für je eine Urkunde von Notar:innen oder Übersetzer:innen
15 € für je eine Urkunde der bremischen Gerichte
Zustellungsgebühr
Bearbeitungszeit: 3-5 Tage

Hamburg
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport
Serviceportal: Apostillen für das Ausland beantragen – Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration – hamburg.deBearbeitungszeit: bei persönlicher Vorsprache – sofort, sonst 3 – 10 Werktage

Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
für Urkunden oder Dokumente der Hamburger Amtsgerichte
https://www.hamburg.de/service/info/111092112/

http://Beglaubigungsantrag
Gerichtsentscheidungen (zum Beispiel Scheidungsbeschluss, Versäumnisurteil, Adoptionsbeschluss, Erbscheinausfertigung und weitere): Amtsgericht Hamburg

Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgericht Hamburg
http://Apostillen und Legalisationenfür Urkunden und Dokumente des Landgerichts Hamburg und für privatrechtliche Dokumente (wie Vollmachten), die zuvor von einem Hamburger Notariat beglaubigt worden sind

Hessen
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel
Darmstadt
Beglaubigungen Apostillen | rp-darmstadt.hessen.de
Gießen: Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland | rp-gießen.hessen.de
Kassel: Beglaubigung von Urkunden | rp-kassel.hessen.de
Apostillen und Legalisationen | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Hessische Urteile und Beschlüsse, Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte im jeweiligen Bezirk, beglaubigte Abschriften der Ortsgerichte im Bezirk, Urkunden der Notare im Bezirk, Übersetzungen von ermächtigten Übersetzern:
die Landgerichte in Hessen

Apostillen und Legalisationen (Landgericht Frankfurt am Main) | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Mecklenburg-Vorpommern
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Innenministerium Mecklenburg‑Vorpommern
http://Beglaubigungen – Regierungsportal M-V
Informationen
https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Beglaubigung-inlaendischer-oeffentlicher-Urkunden-zur-Verwendung-im-Ausland-Lbeantragen/
Vorbeglaubigung:
Landrat oder Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien Stadt bei Urkunden, die dem Innenministerium zugeordnet werden
Öffentliche Urkunden aus den Geschäftsbereichen der anderen Ministerien: jeweilige Fachministerien
– ausgenommen Justiz-Urkunden
Kosten: 15 €
Bearbeitungszeit: einige Werktaeg, bei persönlicher Vorsprache sofort
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
 für Dokumente der Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Rostock:
Justizministerium / Präsident des Landgerichts
Für Übersetzungen eines vom Oberlandesgericht Rostock beeidigten Übersetzers ist die Zuständigkeit beim Oberlandesgericht Rostock
Landgericht Rostock
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/landgericht-rostock/Informationen/Apostillen-und-Legalisation/
Oberlandesgericht Rostock (keine Angabe zur Apostille)
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/oberlandesgericht-rostock
NiedersachsenÖffentliche /Amtliche Dokumente:
Polizeidirektion

Polizeidirektion Braunschweig
https://www.pd-bs.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/
Polizeidirektion Hannover
https://www.pd-h.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/beglaubigungen-1044.html
Polizeidirektion Göttingen
https://www.pd-goe.polizei-nds.de/startseite/wir_uber_uns/service/apostillen-und-legalisationen-beglaubigungen-von-deutschen-urkunden-fur-die-verwendung-im-ausland-117673.html

Polizeidirektion Lüneburg
https://landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/service/apostillen_legalisation/

Polizeidirektion Lüneburg
https://www.pd-ol.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/beglaubigungen-von-deutschen-urkunden-fur-die-verwendung-im-ausland-115023.html
Polizeidirektion Osnabrück
https://www.pd-os.polizei-nds.de/service/beglaubigungen-von-deutschen-urkunden-fur-die-verwendung-im-ausland-826.html
Informationen
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/allgemeine_angelegenheiten_des_inneren/konsularwesen/konsularwesen-62323.html
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgerichte
Landgericht Osnabrück
https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/service/apostillen_und_legalisationen/apostillen-und-legalisationen-105009.html
Landgericht Hannover
https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/informationen_und_download/apostillen_und_legalisationen/apostillen-und-legalisation-58759.html
Landgericht Hildesheim
https://landgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/service/apostillen_und_legalisation/apostillen-und-legalisation-140466.html
Nordrhein-WestfalenÖffentliche /Amtliche Dokumente:
Bezirksregierungen für ihre Bezirke
Düsseldorf
https://www.brd.nrw.de/Themen/Ordnung-Sicherheit/Apostillen-und-Beglaubigungen
Köln:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/ordnung-und-sicherheit/apostillen-und-beglaubigungen
Münster
https://www.bezreg-muenster.de/themen/arbeitsschutz-ordnung-und-sicherheit/apostillen
Arnsberg
https://www.bra.nrw.de/recht-ordnung/recht-und-ordnung/beglaubigungen-und-apostillen-fuer-legalisationszwecke/antragstellung-und-kosten
Detmold
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-2/dezernat-21/apostillen-beglaubigungen
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgericht
Landgericht Duisburg
https://www.lg-duisburg.nrw.de/aufgaben/weitere-Aufgaben/Justizverwaltung/Auslandsbeglaubigungen/index.php
Landgericht Bonn
https://www.lg-bonn.nrw.de/aufgaben/verwaltung/005_apostillen/index.php
Landgericht Aachen
https://www.lg-aachen.nrw.de/aufgaben/auslandbeglaubigungen/index.php
Landgericht Siegen
https://www.lg-siegen.nrw.de/aufgaben/Ueberbeglaubigung/index.php
Landgericht Kleve
https://www.lg-kleve.nrw.de/aufgaben/Auslandsbeglaubigungen/index.php

Rheinland-Pfalz
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen
ADD Trier
https://add.rlp.de/themen/soziales-und-gesundheit/beglaubigungen-und-apostillen
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgericht
https://lgft.justiz.rlp.de/service-informationen/apostille-/-legalisation5 Tage Bearbeitungszeit
Saarland
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Landesverwaltungsamt
Informationen:
https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/lava_inhalte/LaVA-page
Zuständige Stelle:
https://service.saarland.de/
(Informationen zur Apostille hier nicht gefunden)
Antrag:
https://www.sankt-wendel.de/fileadmin/Daten/Buergerservice/Antrag_Beglaubigung_Apostille_Legalisation_LaVA_Neu.pdf
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgericht Saarbrücken
https://www.saarland.de/lgsb/DE/aufgaben/aufgaben_artikel/Apostillen_u_Legalisationen
Sachsen
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Landesdirektion Sachsen
Urkundenarten:
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=5590&art_param=512
Informationen zu Verfahren und Kosten:
https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=5591&art_param=512
Antrag:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_urkundeAL&formtecid=2&areashortname=142
derzeit (2025) 4 Wochen Bearbeitungszeit, 22 € plus Versand
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgerichte Sachsen
Landgericht Dresden
https://www.justiz.sachsen.de/lgc/legalisation-und-apostille-4175.html
Landgericht Chemnitz
https://www.justiz.sachsen.de/lgc/legalisation-und-apostille-4175.html
Landgericht Görlitz
https://www.justiz.sachsen.de/lggr/legalisation-apostille-4213.html
Landgericht Leipzig
https://www.justiz.sachsen.de/lgl/abteilungen-aussenstellen-und-aussenbueros-4049.html
Landgericht Zwickau
https://www.justiz.sachsen.de/lgz/apostille-legalisation-4007.html
25 €
Antragsformulare auf den jeweiligen Seiten der Gerichte
Sachsen-Anhalt
Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA), Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr
Magdeburg
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/gefahrenabwehr-hoheitsangelegenheiten-sport/hoheitsangelegenheiten/apostillen

LVWA Sachsen-Anhalt+1Magdeburg
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Langericht
Landgericht Magdeburg
https://lg-md.sachsen-anhalt.de/service/apostille-und-legalisation
Schleswig-Holstein


Öffentliche /Amtliche Dokumente:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/beglaubigungen35 €
für Schleswig-Holstein gibt es einen Zuständigkeitsfinder:
https://zufish.schleswig-holstein.de/detail?pstId=8968012
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
das Ministerium für Justiz und Gesundheit
die Landgerichtspräsidenten in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck
die Amtsgerichtspräsidenten in Kiel und Lübeck
Landgericht Flensburg:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGFlensburg/Aufgaben/LegalisationApostillen/legalisierungApostille_node
Zum Antrag:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGKiel/Aufgaben/LegalisationApostillen/_downloads/beglaubigungsantrag.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bearbeitungszeit: 2 Wochen
Kosten: 25 €
ThüringenÖffentliche /Amtliche Dokumente:
Thüringer Landesverwaltungsamt
https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/inneres/hoheitsangelegenheiten/apostillen
Antragsformular:
https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/fileadmin/TLVwA/Inneres_und_Kommunales/Formular_Beglaubigungen.doc
Bearbeitungszeit: 3-4 Wochen
Kosten: 22 € plus Versand
Vorbeglaubigungen von
Schul- und Hochschulzeugnissen:
– Landesverwaltungsamt der Schule
– Rechtsamt der Fachhochschule oder der Universität
Termin für persönliche Vorsprache (nur) in dringenden Fällen möglich
Dokumente aus dem Bereich der Justiz:
Landgerichte Thüringens
Keine gesonderten Informationen auf den Seiten der Gerichte
https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-meiningen

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgerichte-muehlhausen

Hier finden sich einige Informationen
https://www.standesbeamte-thueringen.de/fachfragen/legalisation-von-urkunden-und-bescheinigungen-zur-benutzung-im-ausland

Wie lange dauert es, bis ich die Apostille bekomme? (Bearbeitungszeit)

Die Bearbeitungszeiten schwanken zwischen einigen Tagen (z.B. Landgericht Bremen) und 8 Wochen (z.B. Baden Würtemberg). Die Apostille also am besten frühzeitig mit einplanen!
In einigen Bundesländern (z.B. Berlin) ist eine persönliche Vorsprache mit einem Termin möglich, dort bekommst Du die Apostille dann sofort. Es kann allerdings sein, dass Du auf den Termin warten musst, dann ist eine schriftliche Beantragung manchmal doch schneller.

Wieviel kostet eine Apostille?

Die Kosten bewegen sich zwischen 15 und 35 €. Meist sind es so um die 20 € pro Apostille. Manchmal gibt es einen „Rabatt“, wenn Du mehrere Apostillen auf einmal beantragst. Es ist von Bundesland und sogar von Behörde zu Behörde verschieden. Mehr als 25 € pro Apostille kostet es selten. Die teuersten Gebühren für Apostillen habe ich in Rheinland-Pfalz (29 €) und Schleswig-Holstein (35 €) gefunden.

Was ist eine Vorbeglaubigung und brauche ich die?

Eine Vorbeglaubigung ist eine Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder eines Siegels auf einer Urkunde, bevor die eigentliche Apostille erteilt werden kann – wenn die Apostillebehörde z.B. die unterschreibende Person nicht direkt kennt. Sie wird von der Behörde ausgestellt, welche die Urkunde erstellt hat oder z.B. von einer zugeordneten Behörde. Z.B. kann das Schulamt ein Schulzeugnis apostillieren.

  • Die Apostille wird nur dann erteilt, wenn die Unterschrift auf der Urkunde von einer bekannten, hinterlegten Stelle stammt.
  • Falls das nicht direkt der Fall ist, muss zunächst eine Behörde bestätigen: „Ja, diese Unterschrift/Siegel gehört tatsächlich zu dieser Behörde/Person.“ → Vorbeglaubigung.

Beispiel Vorbeglaubigung

Du hast ein Schulzeugnis von einer städtischen Schule.

Der Schulleiter unterschreibt → seine Unterschrift ist beim zuständigen Regierungspräsidium nicht hinterlegt.

Deshalb muss zuerst die Schulaufsichtsbehörde (z. B. Bezirksregierung) bestätigen, dass es wirklich die Unterschrift des Schulleiters ist → Vorbeglaubigung.

Typische Fälle, in denen eine Vorbeglaubigung nötig ist

  • Schul- und Hochschulzeugnisse (zuerst Bestätigung durch das Schulamt, Hochschulprüfungsamt oder Ministerium)
  • Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer (Unterschrift muss vorher von einem Landgericht bestätigt werden, wenn nicht direkt anerkannt)
  • Manche Verwaltungsurkunden von kleineren Kommunalbehörden (erst Bestätigung durch eine übergeordnete Behörde, dann Apostille)

Beispiele, ohne Vorbeglaubigung

  • Urkunden von Landesministerien oder Regierungspräsidien → deren Unterschriften sind meist direkt hinterlegt
  • Gerichtliche Entscheidungen / notarielle Urkunden → Landgerichte können sofort Apostillen ausstellen

FAQ – Wie lange dauert eine eine beglaubigte Übersetzung? Anworten auf oft gestellte Fragen.

FAQ – Wie lange dauert eine eine beglaubigte Übersetzung? Anworten auf oft gestellte Fragen.

Wie lange es dauert, bis eine beglaubigte Übersetzung fertig ist? Was würde das kosten? Wie komme ich an die Übersetzung? Solche Fragen werden mir immer wieder gestellt. Darum habe ich hier die am häufigsten gestellten Fragen zu offiziellen Übersetzungen zusammengestellt und beantwortet.

Guten Tag, ich brauchte innerhalb der nächsten Tage beglaubigte Übersetzungen meiner Arbeits-/Dienstbescheinigungen. Was würde das kosten?


Gerne. Der Preis wird immer individuell berechnet. Ich berechne den Preis für eine Übersetzung nach JVEG. Dort steht:

§ 11 Honorar für Übersetzer

(1)  Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text dem Übersetzer in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird (Grundhonorar). Andernfalls beträgt das Honorar 2,15 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in der Bundesrepublik Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, so beträgt das Grundhonorar 2,15 Euro und das erhöhte Honorar 2,30 Euro.

(2) Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache. […]

(3) Sind mehrere Texte zu übersetzen, ist die Höhe des Honorars für jeden Text gesondert zu bestimmen. Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 20 Euro.

Um den Preis zu ermitteln, zähle ich also die Zeichen im Text, teile diese durch 55 und multipliziere mit 1,95 €. Oder je nachdem mit 2,15 € oder 2,30 €. Letzteres kommt nur sehr selten vor.

Wenn ich vom Italienischen ins Deutsche übersetze, ist der Zieltext meist länger als der Ausgangstext, aber ich kann nicht vorhersagen, wieviele Zeichen er genau haben wird. Da ich im Vorhinein einen verbindlichen Preis angeben möchte, nehme ich den Augsgangstext als Vorlage. Das ist für den Kunden im Allgemeinen etwas günstiger.

Damit ich den Preis ausrechnen kann, brauche ich also das Dokument. Oft wird es mir als Scan oder PDF geschickt. Dadurch muss ich es erst in eine Word-Datei konvertieren und fehlendes eigenhändig hinzufügen. Allein ein Kostenvoranschlag bedeutet also schon einen gewissen Aufwand.

Können Sie mir bitte auch sagen, ob es eine Warteliste gibt und wie lange die Bearbeitungszeit in der Regel beträgt?

Ich habe keine Warteliste, aber wenn schon andere dringende Aufträge auf meinem Tisch liegen, dann muss die Übersetzung eventuell etwas warten. Das hängt immer von meiner aktuellen Auftragslage ab.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Länge des Dokuments ab. Einseitige Dokumente dauern maximal eine Woche, können aber auch schon mal an einem Tag fertig sein.

Mehrseitige Dokumente können etwas länger dauern. Verträge, Urteile oder Universitätsabschlüsse haben manchmal eine komplizierte Terminologie, für die ich gut recherchieren muss und das dauert einfach seine Zeit!

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Oft gestellte Fragen zu Übersetzungen

Hätten Sie die Möglichkeit ein Zeugnis vom Italienischen ins Deutsche zu übersetzen und zu beglaubigen? Anbei finden Sie das Dokument als PDF. Es reicht, wenn das Dokument digital geliefert wird.

Ja, diese Möglichkeit habe ich immer. Es ist manchmal eher die Frage, ob ich den Wunsch für den Liefertermin erfüllen kann. Am besten Sie schreiben mir diesen gleich mit in Ihre Anfrage. Das Dokument muss ich Ihnen allerdings per Post schicken, weil ich es stempel, binde und unterschreibe, um es offiziell zu bestätigen. Meist schicke ich Ihnen eine PDF vorab, damit Sie die Übersetzung kontrollieren und mir eine Rückmeldung können, bevor ich sie losschicke. So vermeide ich Reklamationen, die für beide Seiten keine schöne Sache sind.
Die Versandzeit ist also bei eventuellen Deadlines von Behörden zu berücksichtigen.

In der PDF fehlen noch Unterschrift und Stempel, können Sie das noch hinzufügen?

Ja! Eine offizielle Übersetzung stempel und unterschreibe ich immer. Ich schicke Ihnen vorab eine PDF (s.o.), erst danach drucke ich das Dokument aus, binde, stempel, unterschreibe und verschicke es. Also keine Sorge! Sie bekommen eine Übersetzung, die den offiziellen Richtlinien für offiziell bestätigte/beglaubigte/zertifizierte Übersetzungen entspricht!

Wie bekomme ich die Übersetzung denn? Digital oder per Post?

Sie bekommen die Übersetzung per Post, da ich sie stempeln, ausdrucken und unterschreiben muss, damit sie offiziell gültig ist. Zusätzlich schicke ich Ihnen die reine Übersetzung ohne Zertifizierung als PDF. Diese können Sie nicht für die Zwecke nutzen, für die sie eine offiziell bestätigte Übersetzung brauchen. Aber Sie können Sie vorab durchlesen und mir eine Rückmeldung geben.

Derzeit informiere ich mich über die Möglichkeit der elektronisch zertifizierten Übersetzung und die Anschaffung einer qualifizierten elektronischen Signatur samt Lesegerät und Signatur-Software. Eine digital beglaubigte Übersetzung wäre natürlich eine Erleichterung. Kein Gerenne zur Post mehr. Kein Ausdrucken und Binden. Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie daran Interesse haben. Über eine Rückmeldung zu dem Thema würde mich freuen.

Was kostet der Versand einer beglaubigten Übersetzung?

Die Versandkosten betragen derzeit 1,80 € für einen normalen Großbrief, mit Einschreiben Einwurf kommen nochmal 2,25 € dazu (also 4,15 €), bei Zustellung gegen Unterschrift 2,65 € (insgesamt also 4,90 €). Mehr dazu auch hier.

Brauchen Sie von mir das Original oder reicht eine Kopie?

In den allermeisten Fällen reicht eine Kopie. Sie können mir das Dokument als Scan, als Foto oder lieber noch als PDF schicken. Fragen Sie aber am besten bei der Stelle nach, für die Sie die Übersetzung brauchen. Es gibt immer wieder auch Fälle, bei denen auf einmal eine Übersetzung vom Original oder sogar mit angeheftetem Original verlangt wird. Solche Situationen habe ich z.B. bei einem deutschen Ministerium und bei einem hessischen Arbeitsamt erlebt. Warum solche Behörden plötzlich eine Übersetzung mit bzw. vom Original wollen, bleibt ein Geheimnis für mich. Aber lieber einmal mehr nachfragen, als einmal zu wenig.

Im Fall der Fälle können Sie mir das Original zuschicken. Wenn Sie in Leipzig sind, können Sie es mir auch vorbeibringen. Manchmal reicht, wenn Sie zum Bürgeramt gehen und sich eine Kopie beglaubigen lassen. Also eine Urkundsperson wie ein Notar oder Angestellte im Bürgeramt, die dazu berufen wurden, können bestätigen, dass die Kopie dem Original entspricht. Das ist dann eine beglaubigte Abschrift. Diese können Sie mir zuschicken, damit ich Sie mit der Übersetzung verbinden kann, ohne dass Sie Ihr Original verschicken müssen. So brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihr Originaldokument in der Post machen.

Welche Zahlungsweisen sind möglich?

Bezahlen können Sie die Übersetzung per Überweisung. Auch eine Barzahlung oder eine Zahlung per PayPal ist möglich. PayPal berechnet allerdings Gebühren, die dann ggf. noch hinzukommen.

Wann und wie schicken Sie mir die Rechnung?

Die Rechnung schicke ich Ihnen per Email, wenn ich mit der Übersetzung fertig bin und bevor ich sie losschicke. Wenn Sie in Deutschland wohnen, haben Sie für die Begleichung der Rechnung 2 Wochen Zeit. Wenn Sie in Italien oder einem anderen Land wohnen, wünsche ich mir eine Bezahlung per Vorkasse. Es gibt leider keine leicht zugängliche, rechtliche Handhabe, um an mein Geld zu kommen, falls mal nicht bezahlt wird und der Kunde nicht in Deutschland ansässig ist. Es ist mir glücklicherweise nur einmal passiert, dass ich mein Geld nicht bekommen habe, aber seit dem arbeite ich bei einemVersand ins Ausland nur noch mit Vorkasse.

Ich brauche eine beglaubigte Übersetzung für ein spanisches Dokument. Können Sie beglaubigte Übersetzung auch für andere Sprachen anfertigen?

Nein. Ich bin nur für Italienisch bestellt und beeidigt, darum fertige ich nur für Italienisch offiziell bestätigte Übersetzungen an. Für eine andere Sprache empfehle ich Ihnen die Übersetzersuche über dieses offizielle Portal.
Auch die Suche über den BDÜ,dem Berufsverband für Übersetzer und Dolmetscher, ist sicher erfolgreich, da man dort gezielt nach offiziell bestellten Übersetzern suchen kann.

Wenn Sie nun eine zertifizierte Übersetzung Italienisch – Deutsch in Auftrag geben möchten…

…dann freue ich mich hier über Ihre Nachricht!

Ich freue mich wirklich über jede nette Nachricht und antworte in der Regel höflich, also können Sie mir JETZT gern ohne Bedenken schreiben 🙂

Zum Notar? Dolmetscher mit dabei? Einiges Wissenswertes.

Warum brauchst Du beim Notar einen Dolmetscher?

Du wirst bald zum Notar gehen. Vielleicht willst Du eine Wohnung kaufen. Einen Ehevertrag abschließen. Dein Testament beglaubigen lassen.

Wenn Du aber nicht ausreichend Deutsch sprichst, dann brauchst Du dazu eine Dolmetscherin. (Ab jetzt verwende ich die weibliche Form, alle anderen Geschlechter sind aber mitgemeint.)
Ob Du genug Deutsch sprichst, kannst Du selbst oder die Notarin entscheiden. Das ist gesetzlich so festgehalten. Grundlage ist das „Beurkundungsgesetz (BeurkG)1

Wie läuft ein normaler Termin bei der Notarin ohne Dolmetscherin ab?


Normalerweise gehst Du zur Notarin und sitzt erst mal in einem Vorraum herum. Oder Du wirst schon in den Raum für den Termin geführt und kannst Dich dort hinsetzen. Bekommst vielleicht sogar Kaffee oder Wasser. Oder Apfelschorle…

Wenn es um einen Vertrag geht, sitzt Du da zusammen mit der anderen Vertragspartei. Vertragsparteien sind die Menschen, die miteinander den Vertrag abschließen wollen und diesen gemeinsam unterschreiben.

Der oder die Notarangestellte, manchmal auch die Notarin selbst, sammelt die Personalausweise ein. Oder den Pass. Oder was auch immer dazu dient, die Identität der anwesenden Personen festzustellen.

Der Notar soll sich Gewissheit über die Person der Beteiligten (zu) verschaffen.§10 BeurkG: (1)

Es wird also überprüft, ob wirklich die Menschen dasitzen, für die sie sich ausgeben. Die persönlichen Daten werden erst am Tag des Notartermins eingefügt. Denn erst jetzt ist klar, wer wirklich da ist Auch Vollmachten werden geprüft, falls sich jemand vertreten lässt. Damit wird das Dokument vervollständigt, das notariell beglaubigt werden soll.

Der Termin geht los.

Geschäftsfähigkeit. Änderungswünsche. Verlesen des Dokuments. Unterschriften.

Die Notarin kommt und stellt fest, wer da ist und ob sich alle ausgewiesen haben. Außerdem stellt sie laut §11 des BeurkG die Geschäftsfähigkeit fest.

Nur wer geistig gesund und über 18 Jahre alt ist, ist voll geschäftsfähig. Menschen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Menschen unter 7 Jahren und Menschen in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit (…)“ sind geschäftsunfähig. Weiteres dazu kannst Du hier nachlesen. Im Zweifelsfall entscheidet die Notarin.

Sie klärt letzte Formalitäten. Und sie fragt, ob jemand noch etwas an dem Dokument ändern möchte.

Eigentlich wird das Dokument vorher schon den Vertragsparteien zugeschickt. So können sich alle in Ruhe durchlesen, was darin steht. Rückfragen stellen. Und meist werden Änderungswünsche dann auch vor dem Termin in das Dokument eingearbeitet. Aber es kann natürlich immer passieren, dass die Anwesenden noch etwas ändern möchten oder Fragen haben.

Wenn all dies geklärt ist, kann es losgehen. Die Notarin arbeitet die letzten Änderungen in das Dokument ein und druckt ihn noch einmal für alle aus. Oder lässt ihn von ihren Mitarbeitenden ausdrucken. Wenn später noch etwas geändert wird, wird das ganze noch einmal ausgedruckt oder die handschriftlichen Änderungen werden mitunterschrieben.

Wenn alle die finale Version des Dokuments vor sich liegen haben, liest die Notarin das gesamte Dokument vor.

Na gut, es gibt Ausnahmen.

§ 14 BeurkG Eingeschränkte Vorlesungspflicht

(1) Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der Bestellung einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Schiffshypothek oder eines Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen. Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die Niederschrift selbst aufgenommen werden.

Wenn ein Dokument viele Seiten hat, kann das Vorlesen einige Zeit dauern. Oder die Notarin liest sehr schnell. Manche Notare haben sich beeindruckende Schnell-Lese-Techniken zugelegt. So einen Nuschel-Schnell-Lesetrip erlebst Du wahrscheinlich nur bei einem Notartermin. Die Anwesenden können dabei auf ihre Kopien schauen und mitlesen.

Nach dem Vorlesen unterschreiben alle Beteiligten.

§ 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben

(1) Die Niederschrift muß in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden (…)

Nun ist der Termin erst mal zu Ende.

Notar Dolmetscher
Mit Dolmetscher zur Notarin


Was ändert sich, wenn eine Dolmetscherin beim Notartermin dabei ist?

MIT der Dolmetscherin bei der Notarin ist es natürlich ein bisschen anders, aber eigentlich auch nicht. Die Dolmetscherin macht alles mit. Auch sie gibt am Anfang ihren Ausweis ab, sie wird als Dolmetscherin in das Dokument eingetragen und ist den ganzen Notartermin über dabei.

Während die Notarin das Dokument Absatz für Absatz vorliest, verdolmetscht die Dolmetscherin das Gelesene nach jedem Absatz.

Damit das reibungslos funktioniert, braucht sie das Dokument schon vor dem Termin. So kann sie sich optimal vorbereiten. Sie kann das Dokument vorübersetzen, sich auf die Terminologie vorbereiten und ist dann im Stande, Änderungen vor Ort flüssig in die Verdolmetschung mit aufzunehmen.

Am Ende des Termins unterschreibt auch sie den Vertrag und verbürgt sich damit für ihre Dolmetschleistung.

Warum muss sich eine Notardolmetscherin vorbereiten?

Sehr oft sind Verträge und andere notarielle Dokumente so geschrieben, dass sie nicht sofort verständlich sind. Es gibt sehr viele sehr spezielle Ausdrücke, die schon in der eigenen Muttersprache schwierig sind. Darum ist es total wichtig, dass die Dolmetscherin sich das vorher in Ruhe durchliest, und das, was sie nicht versteht, recherchiert. Und natürlich die entsprechenden Vokabeln in der Fremdsprache zusammenstellt. Das ist die sogenannte Terminologiearbeit.

Oft stimmen die Begriffe nicht genau überein, da es in einem anderen Land andere Gesetze gibt. In Italien läuft ein Besuch beim Notar anders ab. Dort können nach dem Notartermin zum Wohnungskauf praktisch die Schlüssel übergeben werden. In Deutschland streichen danach erst noch einige Wochen ins Land. In diesen erledigt die Notarin weitere Formalitäten. Sie macht die sogennnte „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch. Danach kann erst der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt werden. Und dann erfolgt erst die Änderung im Grundbuch.

Das sind feststehende Abläufe, die in Italien anders sind. Darum gibt es auf Italienisch auch andere Begriffe dafür.

Für die Dolmetscherin ist es also wichtig, Vorschriften und Abläufe in beiden Ländern zu kennen. So weiß sie, wann sie Begriffe 1:1 übersetzen kann und wann sie Begriffe erklärend übertragen muss.

Dafür geht einige Zeit an Vorbereitung drauf. Einige Stunden bis mehrere Tage, je nachdem, wie lang der Vertrag ist.

Gut, wenn man nun zum 20. Mal einen Immobilienvertrag übersetzt, dann kennt man sich da irgendwann gut aus. Das heißt dann Spezialisierung. Aber die ersten Male ist eine ordentliche thematische Einarbeitung wirklich wichtig. Und am Ende kommen doch immer wieder neue Wörter dazu. Dolmetscher sind keine wandelnden Wörterbücher, das wird manchmal verwechselt.

Am schnellsten und flüssigsten verläuft der Notartermin mit Dolmetscherin, wenn das Dokument schon vorher in die Fremdsprache übersetzt wurde. So mache ich es. Ich übersetze das Dokument vollständig, so dass ich während des Termins nur noch Anpassungen vornehmen muss. Dann kann ich fast so schnell sprechen, wie die Notarin. Das habe ich wirklich schon versucht, weil ich diese faszinierende Kunst des Schnell-Sprechens ausprobieren wollte. Und ich kann den Vertragsparteien die Übersetzung problemlos ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Sogar als offiziell bestätigte Übersetzung. Das mögen andere Dolmetscher anders machen. Dafür dauert der Termin dann wahrscheinlich deutlich länger und Du bezahlst das, was Du sonst vorher für die Übersetzung bezahlt hast, für die zusätzlichen Stunden im Notariat.

Und was kostet so eine Notardolmetscherin?

Privatpersonen kann es erst einmal teuer vorkommen, wenn sie für den Termin einen mittleren dreistelligen Betrag bezahlen sollen. Aber für die Dolmetscherin ist es nicht einfach nur der Termin, es ist auch die lange Vorbereitungszeit. Für die Übersetzung ins Italienische arbeite ich mit einer muttersprachlichen Übersetzerin zusammen, damit die Übersetzung korrekt, richtig und tadellos ist. Das kostet natürlich auch etwas.

Am Ende unterschreibt auch die Dolmetscherin. D.h. sie ist auch im Nachhinein noch verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, für das, was sie gedolmetscht hat. Manchmal geht es bei der Notarin ja um sehr hohe Beträge. Das bedeutet eine große Verantwortung für die Dolmetscherin. Und die spiegelt sich im Preis für ihre Dolmetschleistung wieder. Auch Anfahrtszeiten und Reisekosten werden berücksichtigt.

Ich nehme für einen Dolmetschtermin pauschale 400 €, bei weiterer Anfahrt kommen noch Fahrtkosten hinzu, ansonsten ist alles inklusive – die Vorbereitung, die Anfahrt und alle Stunden, die wir dann bei der Notarin verbringen. Eine Variante ist ein Stundensatz von 80 €, dann werden die Anfahrt, die Vorbereitung und der Termin selbst in Stunden verrechnet.

Hinzu kommt die Übersetzung des Vertrags. Hier kann ich für Dich je nach Vertrag ein Gesamtpaket mit einem Pauschalpreis erstellen.

Ist es wichtig, eine beeidigte Dolmetscherin oder Übersetzerin für den Notartermin zu engagieren?


Es ist nicht vorgeschrieben, dass es eine vereidigte Dolmetscherin sein muss. Bzw. die Beteiligten können darauf verzichten. Das wird dann auch in dem notariell zu beglaubigenden Dokument eingetragen. Hier ist der vollständige Paragraph aus dem Gesetz.

§ 16 Übersetzung der Niederschrift

(1) Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars der deutschen Sprache oder, wenn die Niederschrift in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird, dieser Sprache nicht hinreichend kundig, so soll dies in der Niederschrift festgestellt werden.

(2) Eine Niederschrift, die eine derartige Feststellung enthält, muß dem Beteiligten anstelle des Vorlesens übersetzt werden. Wenn der Beteiligte es verlangt, soll die Übersetzung außerdem schriftlich angefertigt und ihm zur Durchsicht vorgelegt werden; die Übersetzung soll der Niederschrift beigefügt werden. Der Notar soll den Beteiligten darauf hinweisen, daß dieser eine schriftliche Übersetzung verlangen kann. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden.

(3) Für die Übersetzung muß, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein Dolmetscher zugezogen werden. Für den Dolmetscher gelten die §§ 6, 7 entsprechend. Ist der Dolmetscher nicht allgemein vereidigt, so soll ihn der Notar vereidigen, es sei denn, daß alle Beteiligten darauf verzichten. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden. Die Niederschrift soll auch von dem Dolmetscher unterschrieben werden.


Aber die Entscheidung für eine beeidigte Dolmetscherin/Übersetzerin beim Notar gibt natürlich Sicherheit. Bei Notarterminen geht es oft um weitreichende, das Leben nachhaltig beeinflussende Entscheidungen. Es geht um viel Geld, um Immobilien, Erbe, Zusammenleben. Es ist wichtig, dass Du weißt, was Du da unterschreibst, dass Du alles ganz genau verstehst und dass Du jederzeit Fragen stellen kannst. Dafür ist die Zusammenarbeit mit einer professionellen Dolmetscherin zu empfehlen und wichtig.

Es passiert immer wieder, dass zum Notartermin Bekannte oder Nachbarinnen zum Dolmetschen mitgebracht werden. Diese habe es nicht trainiert und es ist ihnen oft nicht bewusst, dass sie wirklich alles und zwar korrekt dolmetschen müssen. Sie bereiten sich vielleicht nicht vor und es können viele Fehler bei der Verdolmetschung passieren. Oft haben sie eigene Ansätze, wie sie das Gesagte in die andere Sprache dolmetschen. Sie fassen einen Absatz zusammen oder kürzen ab. Und übersetzen Begriffe, die sie nicht verstehen, so wie sie meinen, dass es richtig sein könnte.

Zudem muss die Dolmetscherin eine „neutrale“ Person sein. Im schlimmsten Fall ist die Beurkundung sonst unwirksam. Siehe §6 des BeurkG, der auch für Dolmetscher gilt!

Beurkundungsgesetz (BeurkG) § 6 Ausschließungsgründe

(1) Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn 1. der Notar selbst, 2. sein Ehegatte, 2a. sein Lebenspartner, 3. eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war oder 4. ein Vertreter, der für eine der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Personen handelt,

an der Beurkundung beteiligt ist.

(2) An der Beurkundung beteiligt sind die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen.

Im schlimmsten Fall bezahlst Du den Termin doppelt, weil Du ihn wiederholen musst. Da lohnt es sich, einmal etwas mehr Geld zu bezahlen und dann sicher zu sein, dass alles passt!

So und nun viel Erfolg bei Deinem Notartermin!

Wenn Du eine professionelle Dolmetscherin beim Notar suchst, dann frage doch mal mich. Ich bin sehr gerne bei Deinem Termin für Dich da. Ich begleite Dich auch vorher, kläre Fragen mit Dir und kann auch die Notarin für Dich anrufen, wenn Dir das lieber ist.

  1. Die Zitate in diesem Artikel sind, wenn nicht anders gekennzeichet, von dieser Seite. ↩︎