Zum Notar & Dolmetscher mit dabei? Einiges Wissenswertes.

In welchen Fällen muss ich zum Notar?

Sie werden bald zum Notar gehen. Vielleicht um eine Wohnung zu kaufen. Um einen Ehevertrag abzuschließen. Um Ihr Testament beglaubigen lassen. Oder gar um eine Gesellschaft zu gründen?

Suchen Sie eine Italienisch-Dolmetscherin für Ihren Notartermin? Dann kontaktieren Sie mich hier.

Dies sind typische Fälle, in denen wir zum Notar gehen:

Persönliche Angelegenheiten:

  • Nachlassangelegenheiten, Testament
  • Ehevertrag Scheidungsvereinbarungen
  • Erteilung von Vollmachten wie Generalvollmacht, Handlungsvollmachten, Vertretungsvollmachten, Gesamtvollmachten, Einzelvollmachten, Vorsorgevollmachten
  • Kaufverträge wie Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträge

Offizielle Angelegenheiten – Unternehmen:

  • Gründung einer Firma oder Gesellschaft
    Abschluss von Verträgen wie: Gesellschaftsvertrag
  • Erteilung von Vollmachten (Vertretungsvollmacht, Handlungsvollmacht, Generalvollmacht)
  • Kaufverträge
    Kauf oder Verkauf von Firmenanteilen
    Kauf oder Verkauf von Aktien
    Kauf oder Verkaufvon Immobilien und Grundstücken

Notare sind die Figuren, die uns helfen, unseren Willen offiziell und rechtsgültig zu bekunden bzw. zu beurkunden. Dank eines Notars wird ein Geschäft oder ein Vertrag rechtsgültig und eine Unterschrift offiziell. Darum kommen wir in vielen Fällen an einem Notar nicht vorbei.

Warum brauchen Sie beim Notar einen Dolmetscher?

Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen, dann brauchen Sie dazu eine Dolmetscherin. Ob Sie genug Deutsch sprechen, können Sie selbst oder die Notarin entscheiden. Das ist gesetzlich so festgehalten. Grundlage ist das „Beurkundungsgesetz (BeurkG)1

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Normalerweise gehen Sie zur Notarin und sitzen erst mal in einem Vorraum herum. Oder werden schon in den Raum für den Termin geführt. Vielleicht bekommen Sie Kaffee oder Wasser. Oder Apfelschorle…

Wenn es um einen Vertrag geht, sitzen Sie da zusammen mit der anderen Vertragspartei. Vertragsparteien sind die Menschen, die miteinander den Vertrag abschließen wollen und diesen gemeinsam unterschreiben.

Der oder die Notarangestellte, manchmal auch die Notarin selbst, sammelt die Personalausweise ein. Oder den Pass. Oder was auch immer dazu dient, die Identität der anwesenden Personen festzustellen. So ist es im Beurkundungsgesetz geregelt.

Der Notar soll sich Gewissheit über die Person der Beteiligten (zu) verschaffen.§10 BeurkG: (1)

Es wird also überprüft, ob wirklich die Menschen dasitzen, für die sie sich ausgeben. Die persönlichen Daten werden erst am Tag des Notartermins eingefügt. Denn erst jetzt ist klar, wer wirklich da ist Auch Vollmachten werden geprüft, falls sich jemand vertreten lässt. Damit wird das Dokument vervollständigt, das notariell beglaubigt werden soll.

Der Termin geht los.

Die Notarin kommt und stellt fest, wer da ist und ob sich alle ausgewiesen haben. Außerdem stellt sie laut §11 des BeurkG die Geschäftsfähigkeit fest.

Nur wer geistig gesund und über 18 Jahre alt ist, ist voll geschäftsfähig. Menschen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Menschen unter 7 Jahren und Menschen in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit (…)“ sind geschäftsunfähig. Weiteres dazu kannst Du hier nachlesen. Im Zweifelsfall entscheidet die Notarin.

Sie klärt letzte Formalitäten. Und sie fragt, ob jemand noch etwas an dem Dokument ändern möchte.

Eigentlich wird das Dokument vorher schon den Vertragsparteien zugeschickt. So können sich alle in Ruhe durchlesen, was darin steht. Rückfragen stellen. Und meist werden Änderungswünsche dann auch vor dem Termin in das Dokument eingearbeitet. Aber es kann natürlich immer passieren, dass die Anwesenden noch etwas ändern möchten oder Fragen haben.

Wenn all dies geklärt ist, kann es losgehen. Die Notarin arbeitet die letzten Änderungen in das Dokument ein und druckt ihn noch einmal für alle aus. Oder lässt ihn von ihren Mitarbeitenden ausdrucken. Wenn später noch etwas geändert wird, wird das ganze noch einmal ausgedruckt oder die handschriftlichen Änderungen werden mitunterschrieben.

Wenn alle die finale Version des Dokuments vor sich liegen haben, liest die Notarin das gesamte Dokument vor.

Na gut, es gibt Ausnahmen.

§ 14 BeurkG Eingeschränkte Vorlesungspflicht

(1) Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der Bestellung einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Schiffshypothek oder eines Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen. Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die Niederschrift selbst aufgenommen werden.

Wenn ein Dokument viele Seiten hat, kann das Vorlesen einige Zeit dauern. Oder die Notarin liest sehr schnell. Manche Notare haben sich beeindruckende Schnell-Lese-Techniken zugelegt. So einen Nuschel-Schnell-Lesetrip erlebst Du wahrscheinlich nur bei einem Notartermin. Die Anwesenden können dabei auf ihre Kopien schauen und mitlesen.

Nach dem Vorlesen unterschreiben alle Beteiligten.

§ 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben

(1) Die Niederschrift muß in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden (…)

Nun ist der Termin erst mal zu Ende.

Notar Dolmetscher
Mit Dolmetscherin zur Notarin

MIT der Dolmetscherin bei der Notarin ist es natürlich ein bisschen anders, aber eigentlich auch nicht. Die Dolmetscherin macht alles mit. Auch sie gibt am Anfang ihren Ausweis ab, sie wird als Dolmetscherin in das Dokument eingetragen und ist den ganzen Notartermin über dabei.

Während die Notarin das Dokument Absatz für Absatz vorliest, verdolmetscht die Dolmetscherin das Gelesene nach jedem Absatz.

Damit das reibungslos funktioniert, braucht sie das Dokument schon vor dem Termin. So kann sie sich optimal vorbereiten. Sie kann das Dokument vorübersetzen, sich auf die Terminologie vorbereiten und ist dann im Stande, Änderungen vor Ort flüssig in die Verdolmetschung mit aufzunehmen.

Am Ende des Termins unterschreibt auch sie den Vertrag und verbürgt sich damit für ihre Dolmetschleistung.

Sehr oft sind Verträge und andere notarielle Dokumente so geschrieben, dass sie nicht sofort verständlich sind. Es gibt sehr viele sehr spezielle Ausdrücke, die schon in der eigenen Muttersprache schwierig sind. Darum ist es total wichtig, dass die Dolmetscherin sich das vorher in Ruhe durchliest, und das, was sie nicht versteht, recherchiert. Und natürlich die entsprechenden Vokabeln in der Fremdsprache zusammenstellt. Das ist die sogenannte Terminologiearbeit.

Oft stimmen die Begriffe nicht genau überein, da es in einem anderen Land andere Gesetze gibt. In Italien läuft ein Besuch beim Notar anders ab. Dort können nach dem Notartermin zum Wohnungskauf praktisch die Schlüssel übergeben werden. In Deutschland streichen danach erst noch einige Wochen ins Land. In diesen erledigt die Notarin weitere Formalitäten. Sie macht die sogennnte „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch. Danach kann erst der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt werden. Und dann erfolgt erst die Änderung im Grundbuch.

Das sind feststehende Abläufe, die in Italien anders sind. Darum gibt es auf Italienisch auch andere Begriffe dafür.

Für die Dolmetscherin ist es also wichtig, Vorschriften und Abläufe in beiden Ländern zu kennen. So weiß sie, wann sie Begriffe 1:1 übersetzen kann und wann sie Begriffe erklärend übertragen muss.

Dafür geht einige Zeit an Vorbereitung drauf. Einige Stunden bis mehrere Tage, je nachdem, wie lang der Vertrag ist.

Gut, wenn man nun zum 20. Mal einen Immobilienvertrag übersetzt, dann kennt man sich da irgendwann gut aus. Das heißt dann Spezialisierung. Aber die ersten Male ist eine ordentliche thematische Einarbeitung wirklich wichtig. Und am Ende kommen doch immer wieder neue Wörter dazu. Dolmetscher sind keine wandelnden Wörterbücher, das wird manchmal verwechselt.

Am schnellsten und flüssigsten verläuft der Notartermin mit Dolmetscherin, wenn das Dokument schon vorher in die Fremdsprache übersetzt wurde. So mache ich es. Ich übersetze das Dokument vollständig, so dass ich während des Termins nur noch Anpassungen vornehmen muss. Dann kann ich fast so schnell sprechen, wie die Notarin. Das habe ich wirklich schon versucht, weil ich diese faszinierende Kunst des Schnell-Sprechens ausprobieren wollte. Und ich kann den Vertragsparteien die Übersetzung problemlos ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Sogar als offiziell bestätigte Übersetzung. Das mögen andere Dolmetscher anders machen. Dafür dauert der Termin dann wahrscheinlich deutlich länger und Du bezahlst das, was Du sonst vorher für die Übersetzung bezahlt hast, für die zusätzlichen Stunden im Notariat.

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Privatpersonen kann es erst einmal teuer vorkommen, wenn sie für den Termin einen mittleren dreistelligen Betrag bezahlen sollen. Aber für die Dolmetscherin ist es nicht einfach nur der Termin, es ist auch die lange Vorbereitungszeit. Für die Übersetzung ins Italienische arbeite ich mit einer muttersprachlichen Übersetzerin zusammen, damit die Übersetzung korrekt, richtig und tadellos ist. Das kostet natürlich auch etwas.

Am Ende unterschreibt auch die Dolmetscherin. D.h. sie ist auch im Nachhinein noch verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, für das, was sie gedolmetscht hat. Manchmal geht es bei der Notarin ja um sehr hohe Beträge. Das bedeutet eine große Verantwortung für die Dolmetscherin. Und die spiegelt sich im Preis für ihre Dolmetschleistung wieder. Auch Anfahrtszeiten und Reisekosten werden berücksichtigt.

Ich nehme für einen Dolmetschtermin pauschale 400 €, bei weiterer Anfahrt kommen noch Fahrtkosten hinzu, ansonsten ist alles inklusive – die Vorbereitung, die Anfahrt und alle Stunden, die wir dann bei der Notarin verbringen. Eine Variante ist ein Stundensatz von 80 €, dann werden die Anfahrt, die Vorbereitung und der Termin selbst in Stunden verrechnet.

Hinzu kommt die Übersetzung des Vertrags. Hier kann ich für Dich je nach Vertrag ein Gesamtpaket mit einem Pauschalpreis erstellen.

Es ist nicht vorgeschrieben, dass es eine vereidigte Dolmetscherin sein muss. Bzw. die Beteiligten können darauf verzichten. Das wird dann auch in dem notariell zu beglaubigenden Dokument eingetragen. Hier ist der vollständige Paragraph aus dem Gesetz. (siehe hier)

Notariatsdolmetschen
Beurkundungsgesetz

Aber die Entscheidung für eine beeidigte Dolmetscherin/Übersetzerin beim Notar gibt natürlich Sicherheit. Bei Notarterminen geht es oft um weitreichende, das Leben nachhaltig beeinflussende Entscheidungen. Es geht um viel Geld, um Immobilien, Erbe, Zusammenleben. Es ist wichtig, dass Du weißt, was Du da unterschreibst, dass Dualles ganz genau verstehst und dass Du jederzeit Fragen stellen kannst. Dafür ist dieZusammenarbeit mit einer professionellen Dolmetscherin zu empfehlen und wichtig.

Es passiert immer wieder, dass zum Notartermin Bekannte oder Nachbarinnen zum Dolmetschen mitgebracht werden. Diese habe es nicht trainiert und es ist ihnen oft nicht bewusst, dass sie wirklich alles und zwar korrekt dolmetschen müssen. Sie bereiten sich vielleicht nicht vor und es können viele Fehler bei der Verdolmetschung passieren. Oft haben sie eigene Ansätze, wie sie das Gesagte in die andere Sprache dolmetschen. Sie fassen einen Absatz zusammen oder kürzen ab. Und übersetzen Begriffe, die sie nicht verstehen, so wie sie meinen, dass es richtig sein könnte.

Zudem muss die Dolmetscherin eine „neutrale“ Person sein. Im schlimmsten Fall ist die Beurkundung sonst unwirksam. Siehe §6 des BeurkG, der auch für Dolmetscher gilt!

Beurkundungsgesetz (BeurkG) § 6 Ausschließungsgründe

(1) Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn 1. der Notar selbst, 2. sein Ehegatte, 2a. sein Lebenspartner, 3. eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war oder 4. ein Vertreter, der für eine der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Personen handelt,

an der Beurkundung beteiligt ist.

(2) An der Beurkundung beteiligt sind die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen.

Im schlimmsten Fall bezahlen Sie den Termin doppelt, weil Sie ihn wiederholen müssen. Da lohnt es sich, einmal etwas mehr Geld zu bezahlen und dann sicher zu sein, dass alles passt!


So und nun viel Erfolg bei Ihrem Notartermin!

Wenn Sie eine professionelle Dolmetscherin beim Notar suchen, dann bin ich sehr gerne bei Ihrem Termin für Sie da. Ich begleite Sie auch vorher, kläre Fragen mit Ihnen und kann auch bei der Kommunikation im Vorfeld mit der Notarin helfen.

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  1. Die Zitate in diesem Artikel sind, wenn nicht anders gekennzeichet, von dieser Seite. ↩︎

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