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FAQ – Wie lange dauert eine eine beglaubigte Übersetzung? Anworten auf oft gestellte Fragen.

FAQ – Wie lange dauert eine eine beglaubigte Übersetzung? Anworten auf oft gestellte Fragen.

Wie lange es dauert, bis eine beglaubigte Übersetzung fertig ist? Was würde das kosten? Wie komme ich an die Übersetzung? Solche Fragen werden mir immer wieder gestellt. Darum habe ich hier die am häufigsten gestellten Fragen zu offiziellen Übersetzungen zusammengestellt und beantwortet.

Guten Tag, ich brauchte innerhalb der nächsten Tage beglaubigte Übersetzungen meiner Arbeits-/Dienstbescheinigungen. Was würde das kosten?


Der Preis wird immer individuell berechnet. Ich berechne den Preis für eine Übersetzung nach JVEG. Dort steht:

§ 11 Honorar für Übersetzer

(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,80 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes, wenn der Text dem Übersetzer in editierbarer elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird (Grundhonorar). Andernfalls beträgt das Honorar 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls besonders erschwert, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in der Bundesrepublik Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, so beträgt das Grundhonorar 1,95 Euro und das erhöhte Honorar 2,10 Euro.

(2) Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache. […]

(3) Sind mehrere Texte zu übersetzen, ist die Höhe des Honorars für jeden Text gesondert zu bestimmen. Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 20 Euro.

Um den Preis zu ermitteln, zähle ich also die Zeichen im Text, teile diese durch 55 und multipliziere mit 1,80 €. Oder je nachdem mit 1,95 € oder 2,10 €. Letzteres kommt nur sehr selten vor.

Wenn ich vom Italienischen ins Deutsche übersetze, ist der Zieltext meist länger als der Ausgangstext, aber ich kann nicht vorhersagen, wieviele Zeichen er genau haben wird. Da ich im Vorhinein einen verbindlichen Preis angeben möchte, nehme ich den Augsgangstext als Vorlage. Das ist für den Kunden im Allgemeinen etwas günstiger.

Damit ich den Preis ausrechnen kann, brauche ich also das Dokument. Oft wird es mir als Scan oder PDF geschickt. Dadurch muss ich es erst in eine Word-Datei konvertieren und fehlendes eigenhändig hinzufügen. Allein ein Kostenvoranschlag bedeutet also schon einen gewissen Aufwand.

Können Sie mir bitte auch sagen, ob es eine Warteliste gibt und wie lange die Bearbeitungszeit in der Regel beträgt?

Ich habe keine Warteliste, aber wenn schon andere dringende Aufträge auf meinem Tisch liegen, dann muss die Übersetzung eventuell etwas warten. Das hängt immer von meiner aktuellen Auftragslage ab.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Länge des Dokuments ab. Einseitige Dokumente können auch schon mal an einem Tag fertig sein, maximal gebe ich immer eine Woche als maximale Dauer an.

Mehrseitige Dokumente können schon mal etwas länger dauern. Verträge, Urteile oder Universitätsabschlüsse haben manchmal eine komplizierte Terminologie, für die ich gut recherchieren muss und das dauert einfach seine Zeit!

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Oft gestellte Fragen zu Übersetzungen

Hätten Sie die Möglichkeit ein Zeugnis vom Italienischen ins Deutsche zu übersetzen und zu beglaubigen? Anbei finden Sie das Dokument als PDF. Es reicht, wenn das Dokument digital geliefert wird.

Ja, diese Möglichkeit habe ich immer. Es ist manchmal eher die Frage, ob ich den Wunsch für den Liefertermin erfüllen kann. Am besten Sie schreiben mir diesen gleich mit in Ihre Anfrage. Das Dokument muss ich Ihnen allerdings per Post schicken, weil ich es stempel, binde und unterschreibe, um es offiziell zu bestätigen. Meist schicke ich Ihnen eine PDF vorab, damit Sie die Übersetzung kontrollieren und mir eine Rückmeldung können, bevor ich sie losschicke. So vermeide ich Reklamationen, die für beide Seiten keine schöne Sache sind.
Die Versandzeit ist also bei eventuellen Deadlines von Behörden zu berücksichtigen.

In der PDF fehlen noch Unterschrift und Stempel, können Sie das noch hinzufügen?

Eine offizielle Übersetzung stempel und unterschreibe ich immer. Ich schicke Ihnen vorab eine PDF (s.o.), erst danach drucke ich das Dokument aus, binde, stempel, unterschreibe und verschicke es. Also keine Sorge! Sie bekommen eine Übersetzung, die den offiziellen Richtlinien für offiziell bestätigte/beglaubigte/zertifizierte Übersetzungen entspricht!

Wie bekomme ich die Übersetzung denn? Digital oder per Post?

Sie bekommen die Übersetzung per Post, da ich sie stempeln, ausdrucken und unterschreiben muss, damit sie offiziell gültig ist. Zusätzlich schicke ich Ihnen die reine Übersetzung ohne Zertifizierung als PDF. Diese können Sie nicht für die Zwecke nutzen, für die sie eine offiziell bestätigte Übersetzung brauchen. Aber Sie können Sie vorab durchlesen und mir eine Rückmeldung geben.

Derzeit informiere ich mich über die Möglichkeit der elektronisch zertifizierten Übersetzung und die Anschaffung einer qualifizierten elektronischen Signatur samt Lesegerät und Signatur-Software. Eine digital beglaubigte Übersetzung wäre natürlich eine Erleichterung. Kein Gerenne zur Post mehr. Kein Ausdrucken und Binden. Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie daran Interesse haben. Über eine Rückmeldung zu dem Thema würde mich freuen.

Was kostet der Versand einer beglaubigten Übersetzung?

Die Versandkosten betragen derzeit 1,80 € für einen normalen Großbrief, mit Einschreiben Einwurf kommen nochmal 2,25 € dazu (also 4,15 €), bei Zustellung gegen Unterschrift 2,65 € (insgesamt also 4,90 €). Mehr dazu auch hier.

Brauchen Sie von mir das Original oder reicht eine Kopie?

In den allermeisten Fällen reicht eine Kopie. Sie können mir das Dokument als Scan, als Foto oder lieber noch als PDF schicken. Fragen Sie aber am besten bei der Stelle nach, für die Sie die Übersetzung brauchen. Es gibt immer wieder auch Fälle, bei denen auf einmal eine Übersetzung vom Original oder sogar mit angeheftetem Original verlangt wird. Solche Situationen habe ich z.B. bei einem deutschen Ministerium und bei einem hessischen Arbeitsamt erlebt. Warum solche Behörden plötzlich eine Übersetzung mit bzw. vom Original wollen, bleibt ein Geheimnis für mich. Aber lieber einmal mehr nachfragen, als einmal zu wenig.

Im Fall der Fälle können Sie mir das Original zuschicken. Wenn Sie in Leipzig sind, können Sie es mir auch vorbeibringen. Manchmal reicht, wenn Sie zum Bürgeramt gehen und sich eine Kopie beglaubigen lassen. Also eine Urkundsperson wie ein Notar oder Angestellte im Bürgeramt, die dazu berufen wurden, können bestätigen, dass die Kopie dem Original entspricht. Das ist dann eine beglaubigte Abschrift. Diese können Sie mir zuschicken, damit ich Sie mit der Übersetzung verbinden kann, ohne dass Sie Ihr Original verschicken müssen. So brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihr Originaldokument in der Post machen.

Welche Zahlungsweisen sind möglich?

Bezahlen können Sie die Übersetzung per Überweisung. Auch eine Barzahlung oder eine Zahlung per PayPal ist möglich. PayPal berechnet allerdings Gebühren, die dann ggf. noch hinzukommen.

Wann und wie schicken Sie mir die Rechnung?

Die Rechnung schicke ich Ihnen per Email, wenn ich mit der Übersetzung fertig bin und bevor ich sie losschicke. Wenn Sie in Deutschland wohnen, haben Sie für die Begleichung der Rechnung 2 Wochen Zeit. Wenn Sie in Italien oder einem anderen Land wohnen, wünsche ich mir eine Bezahlung per Vorkasse. Es gibt leider keine leicht zugängliche, rechtliche Handhabe, um an mein Geld zu kommen, falls mal nicht bezahlt wird und der Kunde nicht in Deutschland ansässig ist. Es ist mir glücklicherweise nur einmal passiert, dass ich mein Geld nicht bekommen habe, aber seit dem arbeite ich bei einemVersand ins Ausland nur noch mit Vorkasse.

Ich brauche eine beglaubigte Übersetzung für ein spanisches Dokument. Können Sie beglaubigte Übersetzung auch für andere Sprachen anfertigen?

Ich bin nur für Italienisch bestellt und beeidigt, darum fertige ich nur für Italienisch offiziell bestätigte Übersetzungen an. Für eine andere Sprache empfehle ich Ihnen die Übersetzersuche über dieses offizielle Portal.
Auch die Suche über den BDÜ,dem Berufsverband für Übersetzer und Dolmetscher, ist sicher erfolgreich, da man dort gezielt nach offiziell bestellten Übersetzern suchen kann.

Wenn Sie nun eine zertifizierte Übersetzung Italienisch – Deutsch in Auftrag geben möchten…

…dann freue ich mich hier über Ihre Nachricht!

Ich freue mich wirklich über jede nette Nachricht und antworte in der Regel höflich, also können Sie mir JETZT gern ohne Bedenken schreiben 🙂

Zum Notar? Dolmetscher mit dabei? Einiges Wissenswertes.

Warum brauchst Du beim Notar einen Dolmetscher?

Du wirst bald zum Notar gehen. Vielleicht willst Du eine Wohnung kaufen. Einen Ehevertrag abschließen. Dein Testament beglaubigen lassen.

Wenn Du aber nicht ausreichend Deutsch sprichst, dann brauchst Du dazu eine Dolmetscherin. (Ab jetzt verwende ich die weibliche Form, alle anderen Geschlechter sind aber mitgemeint.)
Ob Du genug Deutsch sprichst, kannst Du selbst oder die Notarin entscheiden. Das ist gesetzlich so festgehalten. Grundlage ist das „Beurkundungsgesetz (BeurkG)1

Wie läuft ein normaler Termin bei der Notarin ohne Dolmetscherin ab?


Normalerweise gehst Du zur Notarin und sitzt erst mal in einem Vorraum herum. Oder Du wirst schon in den Raum für den Termin geführt und kannst Dich dort hinsetzen. Bekommst vielleicht sogar Kaffee oder Wasser. Oder Apfelschorle…
Wenn es um einen Vertrag geht, sitzt Du da zusammen mit der anderen Vertragspartei. Vertragsparteien sind die Menschen, die miteinander den Vertrag abschließen wollen und diesen gemeinsam unterschreiben.

Der oder die Notarangestellte, manchmal auch die Notarin selbst, sammelt die Personalausweise ein. Oder den Pass. Oder was auch immer dazu dient,

Der Notar soll sich Gewissheit über die Person der Beteiligten (zu) verschaffen.§10 BeurkG: (1)

Es wird also überprüft, ob wirklich die Menschen dasitzen, für die sie sich ausgeben. Die persönlichen Daten werden erst am Tag des Notartermins eingefügt. Erst jetzt ist klar, wer wirklich da ist Auch Vollmachten werden geprüft, falls sich jemand vertreten lässt. Damit bereitet sie das Dokument vor, das notariell beglaubigt werden soll.

Der Termin geht los.

Die Notarin kommt und stellt fest, wer da ist und ob sich alle ausgewiesen haben. Außerdem stellt sie laut §11 des BeurkG die Geschäftsfähigkeit fest. Nur wer geistig gesund und über 18 Jahre alt ist, ist voll geschäftsfähig. Menschen zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Menschen unter 7 Jahren und Menschen in einem „die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit (…)“ sind geschäftsunfähig. Weiteres dazu kannst Du hier nachlesen. Im Zweifelsfall entscheidet die Notarin.

Sie klärt letzte Formalitäten. Und sie fragt, ob jemand noch etwas an dem Dokument ändern möchte.

Eigentlich wird das Dokument vorher schon den Vertragsparteien zugeschickt. So können sich alle in Ruhe durchlesen, was darin steht. Rückfragen stellen. Und meist werden Änderungswünsche dann auch vor dem Termin in das Dokument eingearbeitet. Aber es kann natürlich immer passieren, dass die Anwesenden noch etwas ändern möchten oder Fragen haben.

Wenn all dies geklärt ist, kann es losgehen. Die Notarin arbeitet die letzten Änderungen in das Dokument ein und druckt ihn noch einmal für alle aus. Oder lässt ihn von ihren Mitarbeitenden ausdrucken. Wenn später noch etwas geändert wird, wird das ganze noch einmal ausgedruckt oder die handschriftlichen Änderungen werden mitunterschrieben.

Wenn alle die finale Version des Dokuments vor sich liegen haben, liest die Notarin das gesamte Dokument vor.

Na gut, es gibt Ausnahmen.

§ 14 BeurkG Eingeschränkte Vorlesungspflicht

(1) Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der Bestellung einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Schiffshypothek oder eines Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen. Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die Niederschrift selbst aufgenommen werden.

Wenn ein Dokument viele Seiten hat, kann das Vorlesen einige Zeit dauern. Oder die Notarin liest sehr schnell. Manche Notare haben sich beeindruckende Schnell-Lese-Techniken zugelegt. So einen Nuschel-Schnell-Lesetrip erlebst Du wahrscheinlich nur bei einem Notartermin.

Nach dem Vorlesen unterschreiben alle Beteiligten.

§ 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben

(1) Die Niederschrift muß in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden (…)

Nun ist der Termin erst mal zu Ende.

Notar Dolmetscher
Mit Dolmetscher zur Notarin


Was ändert sich, wenn eine Dolmetscherin beim Notartermin dabei ist?

MIT der Dolmetscherin bei der Notarin ist es natürlich ein bisschen anders, aber eigentlich auch nicht. Die Dolmetscherin macht alles mit. Auch sie gibt am Anfang ihren Ausweis ab, sie wird als Dolmetscherin in das Dokument eingetragen, sie unterschreibt am Ende mit allen anderen zusammen.

Während die Notarin das Dokument Absatz für Absatz vorliest, verdolmetscht die Dolmetscherin das Gelesene nach jedem Absatz.

Damit das reibungslos funktioniert, braucht sie das Dokument schon vor dem Termin. So kann sie sich optimal vorbereiten.

Warum muss sich eine Notardolmetscherin vorbereiten?

Sehr oft sind Verträge und andere notarielle Dokumente so geschrieben, dass sie nicht sofort verständlich sind. Es gibt sehr viele sehr spezielle Ausdrücke, die schon in der eigenen Muttersprache schwierig sind. Darum ist es total wichtig, dass die Dolmetscherin sich das vorher in Ruhe durchliest, und das, was sie nicht versteht, recherchiert. Und natürlich die entsprechenden Vokabeln in der Fremdsprache zusammenstellt. Das ist die sogenannte Terminologiearbeit.

Oft stimmen die Begriffe nicht genau überein, da es in einem anderen Land andere Gesetze gibt. In Italien läuft ein Besuch beim Notar anders ab. Dort können nach dem Notartermin zum Wohnungskauf praktisch die Schlüssel übergeben werden. In Deutschland streichen danach erst noch einige Wochen ins Land. In diesen erledigt die Notarin weitere Formalitäten. Sie macht die sogennnte „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch. Danach kann erst der Kaufpreis für die Immobilie gezahlt werden. Und dann erfolgt erst die Änderung im Grundbuch.

Also das sind feststehende Abläufe, die in Italien anders sind. Darum gibt es auf Italienisch auch andere Begriffe dafür.

Für die Dolmetscherin ist es also wichtig, Vorschriften und Abläufe in beiden Ländern zu kennen. So weiß sie, wann sie Begriffe 1:1 übersetzen kann und wann sie Begriffe erklärend übertragen muss.

Dafür geht einige Zeit an Vorbereitung drauf. Einige Stunden bis mehrere Tage, je nachdem, wie lang der Vertrag ist.

Gut, wenn man nun zum 20. Mal einen Immobilienvertrag übersetzt, dann kennt man sich da irgendwann gut aus. Das heißt dann Spezialisierung. Aber die ersten Male ist eine ordentliche thematische Einarbeitung wirklich wichtig. Und am Ende kommen doch immer wieder neue Wörter dazu. Dolmetscher sind keine wandelnden Wörterbücher, das wird manchmal verwechselt.

Am schnellsten und flüssigsten verläuft der Notartermin mit Dolmetscherin, wenn das Dokument schon vorher in die Fremdsprache übersetzt wurde. So halte ich es. Ich übersetze das Dokument vollständig, so dass ich während des Termins nur noch Anpassungen vornehmen muss. Dann kann ich fast so schnell sprechen, wie die Notarin. Das habe ich wirklich schon versucht, weil ich diese faszinierende Kunst des Schnell-Sprechens ausprobieren wollte. Und ich kann den Vertragsparteien die Übersetzung problemlos ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Sogar als offiziell bestätigte Übersetzung. Das mögen andere Dolmetscher anders machen. Dafür dauert der Termin dann wahrscheinlich deutlich länger und Du bezahlst das, was Du sonst vorher für die Übersetzung bezahlt hast, für die zusätzlichen Stunden im Notariat.

Und was kostet so eine Notardolmetscherin?

Privatpersonen kann es erst einmal teuer vorkommen, wenn sie für den Termin einen mittleren dreistelligen Betrag bezahlen sollen. Aber für die Dolmetscherin ist es nicht einfach nur der Termin, es ist auch die lange Vorbereitungszeit. Für die Übersetzung ins Italienische arbeite ich mit einer muttersprachlichen Übersetzerin zusammen, damit die Übersetzung perfekt und tadellos ist. Das kostet natürlich auch etwas.

Am Ende unterschreibt auch die Dolmetscherin. D.h. sie ist auch im Nachhinein noch verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, für das, was sie gedolmetscht hat. Manchmal geht es bei der Notarin ja um sehr hohe Beträge. Das bedeutet eine große Verantwortung für die Dolmetscherin. Und die spiegelt sich im Preis für ihre Dolmetschleistung wieder. Auch Anfahrtszeiten und Reisekosten werden berücksichtigt.

Ist es wichtig, eine beeidigte Dolmetscherin oder Übersetzerin für den Notartermin zu engagieren?


Es ist nicht vorgeschrieben, dass es eine vereidigte Dolmetscherin sein muss. Bzw. die Beteiligten können darauf verzichten. Das wird dann auch in dem notariell zu beglaubigenden Dokument eingetragen. Hier ist der vollständige Paragraph aus dem Gesetz.

§ 16 Übersetzung der Niederschrift

(1) Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars der deutschen Sprache oder, wenn die Niederschrift in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird, dieser Sprache nicht hinreichend kundig, so soll dies in der Niederschrift festgestellt werden.

(2) Eine Niederschrift, die eine derartige Feststellung enthält, muß dem Beteiligten anstelle des Vorlesens übersetzt werden. Wenn der Beteiligte es verlangt, soll die Übersetzung außerdem schriftlich angefertigt und ihm zur Durchsicht vorgelegt werden; die Übersetzung soll der Niederschrift beigefügt werden. Der Notar soll den Beteiligten darauf hinweisen, daß dieser eine schriftliche Übersetzung verlangen kann. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden.

(3) Für die Übersetzung muß, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein Dolmetscher zugezogen werden. Für den Dolmetscher gelten die §§ 6, 7 entsprechend. Ist der Dolmetscher nicht allgemein vereidigt, so soll ihn der Notar vereidigen, es sei denn, daß alle Beteiligten darauf verzichten. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden. Die Niederschrift soll auch von dem Dolmetscher unterschrieben werden.


Aber die Entscheidung für eine beeidigte Dolmetscherin/Übersetzerin beim Notar gibt natürlich Sicherheit. Bei Notarterminen geht es oft um weitreichende, das Leben nachhaltig beeinflussende Entscheidungen. Es geht um viel Geld, um Immobilien, Erbe, Zusammenleben. Es ist wichtig, dass Du weißt, was Du da unterschreibst, dass Du alles ganz genau verstehst und dass Du jederzeit Fragen stellen kannst. Dafür ist die Zusammenarbeit mit einer professionellen Dolmetscherin wirklich wichtig.

Es passiert immer wieder, dass zum Notartermin Bekannte oder Nachbarinnen zum Dolmetschen mitgebracht werden. Diese habe es nicht trainiert und es ist ihnen oft nicht bewusst, dass sie wirklich alles und zwar korrekt dolmetschen müssen. Sie bereiten sich vielleicht nicht vor und es können viele Fehler bei der Verdolmetschung passieren. Oft haben sie eigene Ansätze, wie sie das Gesagte in die andere Sprache dolmetschen. Sie fassen einen Absatz zusammen oder kürzen ab. Und übersetzen Begriffe, die sie nicht verstehen, so wie sie meinen, dass es richtig sein könnte.

Zudem muss die Dolmetscherin eine „neutrale“ Person sein. Im schlimmsten Fall ist die Beurkundung sonst unwirksam. Siehe §6 des BeurkG, der auch für Dolmetscher gilt!

Beurkundungsgesetz (BeurkG) § 6 Ausschließungsgründe

(1) Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn 1. der Notar selbst, 2. sein Ehegatte, 2a. sein Lebenspartner, 3. eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war oder 4. ein Vertreter, der für eine der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Personen handelt,

an der Beurkundung beteiligt ist.

(2) An der Beurkundung beteiligt sind die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen.

Im schlimmsten Fall bezahlst Du den Termin doppelt, weil Du ihn wiederholen musst.

So und nun viel Erfolg bei Deinem Notartermin!

Wenn Du eine professionelle Dolmetscherin beim Notar suchst, dann frage doch mal mich. Ich bin sehr gerne bei Deinem Termin für Dich da. Ich begleite Dich auch vorher, kläre Fragen mit Dir und kann auch die Notarin für Dich anrufen, wenn Dir das lieber ist.

  1. Die Zitate in diesem Artikel sind, wenn nicht anders gekennzeichet, von dieser Seite. ↩︎