Hier erzähle ich aus meinem Übersetzeralltag und beleuchte einige Themen genauer.

Notar Dolmetscher

Zum Notar mit Dolmetscher

Warum brauchst Du beim Notar einen Dolmetscher?

Du wirst bald zum Notar gehen. Vielleicht willst Du eine Wohnung kaufen. Einen Ehevertrag abschließen. Dein Testament beglaubigen lassen.

Wenn Du aber nicht ausreichend Deutsch sprichst, dann brauchst Du dazu eine Dolmetscherin. (Ab jetzt verwende ich die weibliche Form, alle anderen Geschlechter sind aber mitgemeint.)
Ob Du genug Deutsch sprichst, kannst Du selbst oder die Notarin entscheiden. Das ist gesetzlich so festgehalten. Grundlage ist das „Beurkundungsgesetz (BeurkG)1

Wie läuft ein normaler Termin bei der Notarin ohne Dolmetscherin ab?


Normalerweise gehst Du zur Notarin und sitzt erst mal in einem Vorraum herum. Oder Du wirst schon in den Raum für den Termin geführt und kannst Dich dort hinsetzen. Bekommst vielleicht sogar Kaffee oder Wasser. Wenn es um einen Vertrag geht, sitzt Du da zusammen mit der anderen Vertragspartei. Vertragsparteien sind die Menschen, die gemeinsam den Vertrag unterschreiben.

Der oder die Notarangestellte, manchmal auch die Notarin selbst, sammelt die Personalausweise ein. Damit bereitet sie das Dokument vor, das notariell beglaubigt werden soll. Die persönlichen Daten werden erst am Tag des Notartermins eingefügt. Erst jetzt ist klar ist, wer wirklich da ist. Und es wird überprüft, ob wirklich die Menschen dasitzen, für die sie sich ausgeben. Auch Vollmachten werden geprüft, falls sich jemand vertreten lässt.

§10 BeurkG: (1) Der Notar soll sich Gewissheit über die Person der Beteiligten verschaffen.

Der Termin geht los.

Die Notarin kommt und stellt fest, wer da ist und ob sich alle ausgewiesen haben. Außerdem stellt sie laut §11 des BeurkG die Geschäftsfähigkeit fest.

Sie klärt letzte Formalitäten, falls nötig, und fragt, ob jemand noch etwas an dem Dokument änden möchte.

Eigentlich wird das Dokument vorher schon den Vertragsparteien zugeschickt. So können sich alle in Ruhe durchlesen, was darin steht. Rückfragen stellen. Und meist werden Änderungswünsche dann auch vor dem Termin in das Dokument eingearbeitet. Aber es kann natürlich immer passieren, dass die Anwesenden noch etwas ändern möchten oder Fragen haben.

Wenn all dies geklärt ist, kann es losgehen. Die Notarin arbeitet die letzten Änderungen in das Dokument ein und druckt ihn noch einmal für alle aus oder lässt ihn von ihren Mitarbeitenden ausdrucken. Wenn später noch etwas geändert wird, muss das ganze noch einmal ausgedruckt oder die handschriftlichen Änderungen mitunterschrieben werden.

Wenn alle die finale Version des Dokuments vor sich liegen haben, liest die Notarin das gesamte Dokument vor.

Na gut, es gibt Ausnahmen.
§ 14 BeurkG Eingeschränkte Vorlesungspflicht

(1) Werden Bilanzen, Inventare, Nachlaßverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen, auf das in der Niederschrift verwiesen und das dieser beigefügt wird, so braucht es nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten auf das Vorlesen verzichten. Das gleiche gilt für Erklärungen, die bei der Bestellung einer Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Schiffshypothek oder eines Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen aufgenommen werden und nicht im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister oder im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen selbst angegeben zu werden brauchen. Eine Erklärung, sich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, muß in die Niederschrift selbst aufgenommen werden.

Wenn ein Dokument viele Seiten hat, kann das Vorlesen einige Zeit dauern. Oder die Notarin liest sehr schnell. Manche Notare haben sich beeindruckende Schnell-Lese-Techniken zugelegt. So einen Nuschel-Schnell-Lesetrip erlebst Du wahrscheinlich nur bei einem Notartermin.

Nach dem Vorlesen unterschreiben alle Beteiligten.

§ 13 Vorlesen, Genehmigen, Unterschreiben

(1) Die Niederschrift muß in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden (…)

Nun ist der Termin erst mal zu Ende.

Notar Dolmetscher
Mit Dolmetscher zur Notarin


Was bedeutet das für Deinen Notartermin, wenn eine Dolmetscherin dabei ist?

MIT der Dolmetscherin bei der Notarin ist es natürlich ein bisschen anders, aber eigentlich auch nicht. Die Dolmetscherin macht alles mit. Auch sie gibt am Anfang ihren Ausweis ab, sie wird als Dolmetscherin in das Dokument eingetragen, sie unterschreibt am Ende mit allen anderen zusammen.

Während die Notarin das Dokument Absatz für Absatz vorliest, verdolmetscht die Dolmetscherein das Gelesene nach jedem Absatz.

Damit das reibungslos funktioniert, braucht sie das Dokument schon vor dem Termin. So kann sie sich optimal vorbereiten.

Warum muss sich eine Notardolmetscherin vorbereiten?

Sehr oft sind Verträge und andere notarielle Dokumente so geschrieben, dass sie nicht sofort verständlich sind. Es gibt sehr viele sehr spezielle Ausdrücke, die schon in der eigenen Muttersprache schwierig sind. Darum ist es total wichtig, dass die Dolmetscherin sich das vorher in Ruhe durchliest, und das, was sie nicht versteht, recherchiert. Und natürlich die entsprechenden Vokabeln in der Fremdsprache zusammenstellt (=Terminologiearbeit). Oft stimmen die Begriffe nicht genau überein, da es in einem anderen Land andere Gesetze gibt. In Italien läuft ein Besuch beim Notar anders ab. Dort können nach dem Termin zum Wohnungskauf praktisch die Schlüssel übergeben werden, während in Deutschland danach erst noch einige Wochen ins Land streichen, während die Notarin weitere Formalitäten erledigt, wie z.B. den Eintrag ins Grundbuch.

Und dafür gibt es auch eigene Vokabeln, die es im Italienischen nicht gibt, weil es diesen Ablauf nicht gibt.

Für die Dolmetscherin ist es also wichtig, Vorschriften und Abläufe in beiden Ländern zu kennen. So weiß sie, wann sie Begriffe 1:1 übersetzen kann und wann sie Begriffe erklärend übertragen muss.

Dafür geht einige Zeit an Vorbereitung drauf. Einige Stunden bis mehrere Tage, je nachdem, wie lang der Vertrag ist.

Gut, wenn man nun zum 20. Mal einen Immobilienvertrag übersetzt, dann kennt man sich da irgendwann gut aus. Das heißt dann „Spezialisierung“. Aber die ersten Male ist eine ordentliche thematische Einarbeitung wirklich wichtig. Und am Ende kommen doch immer wieder neue Wörter dazu. Dolmetscher sind keine wandelnden Wörterbücher, das wird manchmal verwechselt.

Am schnellsten und flüssigsten verläuft der Notartermin mit Dolmetscherin, wenn das Dokument schon vorher in die Fremdsprache übersetzt wurde. So halte ich es immer. Ich übersetzte das Dokument vollständig, so dass ich während des Termins nur noch Anpassungen vornehmen muss. Dann kann ich fast so schnell sprechen, wie die Notarin – das habe ich wirklich schon versucht, weil ich diese faszinierende Kunst des Schnell-Sprechens ausprobieren wollte. Und ich kann den Vertragsparteien die Übersetzung problemlos ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen. Sogar als offiziell bestätigte Übersetzung.

Und was kostet so eine Notardolmetscherin?

Privatpersonen kann es erst einmal teuer vorkommen, wenn sie für den Termin einen mittleren dreistelligen Betrag bezahlen sollen. Aber für die Dolmetscherin ist es nicht einfach nur der Termin, es ist auch die lange Vorbereitungszeit. Für die Übersetzung ins Italienische arbeite ich mit einer muttersprachlichen Übersetzerin zusammen, damit die Übersetzung perfekt und tadellos ist. Das kostet natürlich auch etwas.

Am Ende unterschreibt auch die Dolmetscherin. D.h. sie ist auch im Nachhinein noch verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, für das, was sie gedolmetscht hat. Manchmal geht es bei der Notarin ja um sehr hohe Beträge. Das bedeutet eine große Verantwortung für die Dolmetscherin. Und spiegelt sich im Preis für ihre Dolmetschleistung wieder. Auch Anfahrtszeiten und Reisekosten werden berücksichtigt.

Ist es wichtig, eine beeidigte Dolmetscherin oder Übersetzerin für den Notartermin zu engagieren?


Es ist nicht vorgeschrieben, dass es eine vereidigte Dolmetscherin sein muss. Bzw. die Beteiligten können darauf verzichten. Das wird dann auch in dem notariell zu beglaubigenden Dokument eingetragen. Hier ist der vollständige Paragraph aus dem Gesetz.

§ 16 Übersetzung der Niederschrift

(1) Ist ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars der deutschen Sprache oder, wenn die Niederschrift in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird, dieser Sprache nicht hinreichend kundig, so soll dies in der Niederschrift festgestellt werden.

(2) Eine Niederschrift, die eine derartige Feststellung enthält, muß dem Beteiligten anstelle des Vorlesens übersetzt werden. Wenn der Beteiligte es verlangt, soll die Übersetzung außerdem schriftlich angefertigt und ihm zur Durchsicht vorgelegt werden; die Übersetzung soll der Niederschrift beigefügt werden. Der Notar soll den Beteiligten darauf hinweisen, daß dieser eine schriftliche Übersetzung verlangen kann. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden.

(3) Für die Übersetzung muß, falls der Notar nicht selbst übersetzt, ein Dolmetscher zugezogen werden. Für den Dolmetscher gelten die §§ 6, 7 entsprechend. Ist der Dolmetscher nicht allgemein vereidigt, so soll ihn der Notar vereidigen, es sei denn, daß alle Beteiligten darauf verzichten. Diese Tatsachen sollen in der Niederschrift festgestellt werden. Die Niederschrift soll auch von dem Dolmetscher unterschrieben werden.


Aber die Entscheidung für eine beeidigte Dolmetscherin/Übersetzerin beim Notar gibt natürlich Sicherheit. Bei Notarterminen geht es oft um weitreichende, das Leben nachhaltig beeinflussende Entscheidungen. Es geht um viel Geld, um Immobilien, Erbe, Zusammenleben. Es ist wichtig, dass Du weißt, was Du da unterschreibst, dass Du alles ganz genau verstehst und dass Du jederzeit Fragen stellen kannst. Dafür ist die Zusammenarbeit mit einer professionellen Dolmetscherin wirklich wichtig.

Es passiert immer wieder, dass zum Notartermin Bekannte oder Nachbarinnen zum Dolmetschen mitgebracht werden. Diese habe es nicht trainiert und es ist ihnen oft nicht bewusst, dass sie wirklich alles und zwar korrekt dolmetschen müssen. Sie bereiten sich vielleicht nicht vor und es können viele Fehler bei der Verdolmetschung passieren. Oft haben sie eigene Ansätze, wie sie das Gesagte in die andere Sprache dolmetschen. Sie fassen einen Absatz zusammen oder kürzen ab.

Zudem muss die Dolmetscherin eine „neutrale“ Person sein. Im schlimmsten Fall ist die Beurkundung sonst unwirksam. Siehe §6 des BeurkG, der auch für Dolmetscher gilt!

Beurkundungsgesetz (BeurkG) § 6 Ausschließungsgründe

(1) Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn 1. der Notar selbst, 2.sein Ehegatte, 2a. sein Lebenspartner, 3. eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war oder 4. ein Vertreter, der für eine der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Personen handelt,

an der Beurkundung beteiligt ist.

(2) An der Beurkundung beteiligt sind die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen.

Vermeide es also unbedingt, jemanden aus Deiner Familie oder Deine_n Partner_in zum Dolmetschen mitzubringen. Im schlimmsten Fall bezahlst Du den Termin doppelt, weil Du ihn wiederholen musst.

So und nun viel Erfolg bei Deinem Notartermin!

Wenn Du eine professionelle Dolmetscherin beim Notar suchst, dann frage doch mal mich. Ich bin sehr gerne bei Deinem Termin für Dich da. https://uebersetzerin-leipzig.de/ihre-anfrage/

  1. Alle Zitate in diesem Artikel sind von dieser Seite. ↩︎