Beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch
Die Beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch

Eine Bürokratiereise
Sie brauchen eine offiziell bestätigte oder beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch?
Vielleicht möchten Sie in Deutschland studieren, leben oder arbeiten? Oder in Italien. Und dafür benötigen Sie eine offiziell anerkannte Übersetzung Ihres Führerscheins, Ihres Bachelorzeugnis, Ihres…
Nun wünschen Sie sich eine schnelle und günstige Übersetzung. Auf einmal sollen Sie unerwartet hohe Preise für beglaubigte Übersetzungen Italienisch Deutsch zahlen. Für so eine Nebensache. Ärgerlich!
Ich nehme Sie nun mit auf eine Bürokratiereise. Wenn Sie mehr über die Hintergründe dieser beglaubigten Übersetzung Italienisch Deutsch erfahren – vielleicht können Sie sich dann in diesen Mikrokosmos der Bürokratie hineinversetzen und möchten doch noch eine Übersetzung beauftragen?!
Sehr gerne! Hier geht es zu Ihrer beglaubigten Übersetzung Italienisch – Deutsch.
Das wichtigste in Kürze:
Offizielle Übersetzungen oder auch offiziell bestätigte Übersetzungen werden meist von Ämtern, Bildungseinrichtungen oder anderen offiziellen Stellen verlangt. Die italienische Botschaft benötigt Sie, um Dokumente für Italien anzuerkennen. Dazu später mehr. Es hilft Ihnen, um Ihre italienischen Dokumente in Deutschland nutzen zu können. Oder die deutschen Dokumente in Italien.
Das betrifft z.B.
- Abiturzeugnisse, Schulabschlüsse, Uni-Abschlüsse, Diplome
- Führerschein
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Ledigkeitsbescheinigung
- Kontoauszüge, Steuererklärungen
- Arztbescheinigungen
- Gerichtsurteile
- u.v.m.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von einem beeidigten Übersetzer Italienisch angefertigt werden. Und ja, Sie können eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch bei mir beauftragen. Von sämtlichen offiziellen Dokumenten.
Das geht so: Von der Anfrage über den Kostenvoranschlag bis zur fertigen Übersetzung
1. Anfrage für eine Übersetzung per Mail, Telephon, Messenger, LinkedIn
Sie schicken mir Ihr Dokument als Scan oder Foto zu. Sie können es mir auch hier hochladen (das ist Datenschutzkonform) oder es mir verschlüsselt schicken (auf dieser Seite finden Sie meinen Schlüssel, wenn Sie ganz nach unten scrollen). Ich bin jedenfalls ganz auf Ihrer Seite, was das sichere Verschicken von privaten Dokumenten betrifft! Auch über das Anfrage-Formular werden die Daten verschlüsselt übertragen.
Manchmal muss man Dokumente vom Original übersetzen lassen. Oder von einer beglaubigten Kopie. In diesem Fall können Sie es mir per Post schicken. In Leipzig ist auch eine persönliche Übergabe möglich. Zu Kopien und Originalen erzähle ich später mehr.
2. Kostenvoranschlag
Ich erstelle Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
3. Bestätigung
Sie bestätigen mir den Auftrag.
4. Übersetzung
Ich übersetze das Dokument.
5. Lieferung, Kontrolle und Rechnung
Ich schicke Ihnen die Übersetzung noch unbestätigt als PDF zusammen mit der Rechnung per Mail zu.
Sie überprüfen die Übersetzung und geben mir das OK.
6. Ausdruck und Versand der Übersetzung
Ich drucke die Übersetzung und das ursprüngliche Dokument aus, verbinde beide Dokumente, stempel die Übersetzung, setze den Bestätigungsvermerk darunter, unterschreibe und schicke Ihnen alles per Post zu. Wenn Sie einen Scan der bestätigten Übersetzung möchten, geben Sie mir bitte Bescheid. Das mache ich nicht automatisch!
7. Bezahlung der Übersetzung
Sie überweisen mir das Geld. Wenn Sie mich aus Italien oder einem anderen Land kontaktieren, bitte ich um Vorkasse.
Finito :-)
Die Kosten für die Übersetzung habe ich hier zusammengefasst.
Wie lange dauert es, bis die Übersetzung fertig ist?
Das hängt von der Länge des Dokuments ab. Wenn es nur eine Seite lang ist, dauert es längstens eine Woche, wenn es für Sie dringend ist, können wir uns auch auf einen schnelleren Liefertermin einigen, manchmal geht es von einem Tag auf den anderen.
Hinter den folgenden Überschriften verstecken sich mehr Hintergründe und Wissenswertes zu beglaubigten Übersetzungen.
Klicken Sie einfach die Themen an, die Sie interessieren.
Wozu eine beglaubigte Übersetzung gut ist und wie sie korrekt heißt
-
Sie möchten Ihre Urkunde aus Italien in Deutschland nutzen. Oder andersherum.
-
Die zuständige Stelle in Deutschland – oder in Italien – möchte wissen, was darin steht. Und dass sie „echt“ ist.
-
Dafür braucht sie eine richtige Übersetzung und die Bestätigung, dass die Urkunde echt ist.
-
Die Übersetzung muss also vollständig und richtig sein und der italienischen Urkunde entsprechen.
Eigentlich logisch, oder?
Dazu wurde die beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch erfunden. Auch:
Urkundenübersetzung, zertifizierte Übersetzung, amtliche Übersetzung oder offiziell bestätigte Übersetzung genannt.
Eigentlich können nur Notare oder Ämter Dokumente beglaubigen. Im Sprachgebrauch hat sich die „beglaubigte Übersetzung“ trotzdem eingeschlichen. Aber ganz korrekt ist es nicht. Macht nix.
In Sachsen wird am ehesten „Übersetzung mit Bestätigungsvermerk“ geschrieben oder einfach „Übersetzung eines beeidigten Übersetzers“. Z.B. hier im Antrag auf Berufszulassung für Ärzte aus dem Ausland.
Was ist eine gerichtlich ermächtigte und beeidigte Übersetzerin?
Nur eine gerichtlich ermächtigte und beeidigte Übersetzerin darf eine offiziell bestätigte bzw. beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch ausstellen. Aber wer ist das eigentlich?
Kleine Randbemerkung: Ich spreche hier in der weiblichen Form. So verwechseln sie mich nicht mit dem Google-Übersetzer oder Deepl oder wie sie alle heißen. Die helfen in diesem Fall nämlich nicht weiter.

Schwur Eid vor Gericht
Für eine gerichtlich vereidigte Übersetzerin Italienisch nehme man folgende Zutaten:
1. Eine qualifizierte Übersetzerin
Also eine Übersetzerin, die sich jahrelang mit der – italienischen – Sprache und deren Übersetzung ins Deutsche auseinandergesetzt hat.
2. Sie macht einen Abschluss.
Die Übersetzerin besteht erfolgreich die staatliche Übersetzer-Prüfung für Italienisch – Deutsch. Oder die Abschlussprüfung des Diplomstudium Übersetzen. Oder sie bringt einen vergleichbaren Abschluss aus Italien mit.
3. Sie schört einen gerichtlichen Eid
Die Italienisch-Übersetzerin beantragt ihre Vereidigung bei Gericht. Das Gericht lädt sie einige Wochen später zur Vereidigung ein. Sie legt vor der Richterin einen Eid ab. Die Richterin spricht vor, die Übersetzerin spricht nach. Der Eid klingt ungefähr so:
„Ich schwöre, dass ich die mir übertragenen Übersetzungsaufgaben gewissenhaft, unparteiisch und vertraulich erfüllen werde und die Übersetzungen nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen, die Genauigkeit und Richtigkeit wahren sowie die Originalbedeutung des Textes so treu wie möglich wiedergeben werde. (…) Meine Pflichten als beeidigter Übersetzer für Italienisch werde ich gewissenhaft erfüllen und die Vertraulichkeit der mir anvertrauten Informationen wahren.“
Wer es religiös mag, kann noch hinzufügen: „So wahr mir Gott helfe.“
Ich war übrigens beim Oberlandesgericht Dresden und habe dort meinen Eid abgelegt.
4. und hinterlegt beim Gericht einen Stempel
Daraufhin hinterlegt die Übersetzerin Unterschrift und Stempel beim Gericht.
Nun darf sie offiziell anerkannte Übersetzungen anfertigen und diese stempeln!
Denn jetzt weiß die zuständige Stelle, sei es Behörde, Amt, Gericht oder Uni und auch Sie, dass diese Übersetzung
-
- richtig und vollständig ist
- vertraulich behandelt wurde und
- dem Ursprungstext entspricht.
Sie ist nun „offiziell bestellte und allgemein vereidigte“ Übersetzerin für Italienisch. Oder „beeidigte“ Übersetzerin, da gibt es keinen Unterschied.
Was kann die beeidigte Übersetzerin Italienisch für Sie tun?
Sie können bei ihr z.B.
- Ihr Abiturzeugnis übersetzen lassen
- andere Zeugnisse übersetzen und beglaubigen zu lassen
- von einem italienischen Ausweis eine Übersetzung anfertigen lassen
- Eheurkunden, Sterbeurkunden Geburtsurkunden übersetzen lassen.
Kurzum: Sie können alle vorstellbaren italienischen Dokumente übersetzen lassen.
Als Mitglied des Berufsverbandes professioneller Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland BDÜ gilt für mich dessen Berufs- und Ehrenordnung. Dies garantiert zusätzlich eine gute Qualität der Übersetzung.
Kein beeidigter Übersetzer in Italien
In Italien gibt es die Figur des beeidigten Übersetzers übrigens nicht. Dort müssen die Übersetzer ihre Übersetzungen jeweils beim örtlichen Gericht zertifizieren lassen. Mehr lesen Sie auf der Seite der deutschen Botschaft in Italien. Es ist ein bisschen fies, aber um Dokumente bei deutschen Behörden vorzulegen, ist es fast einfacher, Dokumente bei einer in Deutschland beeidigten Übersetzerin für Italienisch übersetzen zu lassen.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch aus?
Hier finden Sie die wichtigsten Eigenschaften und Merkmale der offiziell bestätigten Übersetzung:
Originaltreue
Eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch sieht der Originalurkunde möglichst ähnlich. So kann der spätere Sachbearbeiter, das Uni-Sekretariat, der Mitarbeiter im Bürgeramt… zuordnen, was wie übersetzt wurde.
Formatierung
Die Formatierung ist darum oft aufwendiger, als sich das Auftraggebenden vorstellen können. Vor Allem, wenn ich eine PDF oder einen Scan bekomme. Diese konvertiere ich, formatiere alles nach und passe es in meine Vorlage für offizielle Übersetzungen mit Überschrift und Vermerk am Ende ein. Dieser Formatierungsaufwand fließt natürlich in ein, wenn ich den Preis berechne.
Angehängter Ausangstext
Der Ausgangstext, also die Urkunde in der italienischen Sprache, wird am besten an die Übersetzung angehängt.
Überschrift
Die Überschrift heißt „Bestätigte Übersetzung aus der italienischen Sprache“.
Bestätigungsvermerk
Am Ende der Übersetzung folgt der Bestätigungsvermerk. Für Sachsen klingt er so:
Bestätigungsvermerk
Als allgemein beeidigte Übersetzerin für die italienische Sprache erkläre ich, dass die vorstehende Übersetzung des mir … (im Original, in beglaubigter Abschrift, in Fotokopie und so weiter) vorgelegten, in der italienischen Sprache abgefassten Dokuments richtig und vollständig ist.
Siehe hier.
Bindung
Als nächstes werden die Seiten „untrennbar verbunden“. Das kann mittels Heftklammer, Bindung, Nähen, Kleben oder ähnlichem passieren. Ich stanze und verbinde die Blätter mit einer speziellen Nieten- und Lochzange. Das kann in handwerkliche Arbeit ausarten.
Stempel
Zum Schluß kommt noch der offizielle Stempel darauf und fertig ist die offizielle Übersetzung.

Stempel für Beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch
Vollständigkeit
In der beglaubigten Übersetzung Italienisch – Deutsch dürfen keine Textteile fehlen. Bei einem sehr langen Text können Sie evtl. mit der Behörde, Universität, oder wer immer für Sie zuständig ist, absprechen, dass Sie nur einen Teil übersetzen lassen. In diesem Fall schreibe ich dann „Auszugsweise bestätigte Übersetzung aus der italienischen Sprache“.
Wörtliches Übersetzen
Bei der beglaubigten Übersetzung ist die Übersetzerin nicht sehr frei. Oft muss sehr wörtlich übersetzt werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Interessant finde ich z.B. diese Regel:
„Bei Zeugnissen und Diplomen sind der Schultyp, die Noten und die erworbene Berufsbezeichnung möglichst wörtlich zu übersetzen (Originalbezeichnung in Klammern oder als Fußnote wiederholen); das Auffinden einer inhaltlich entsprechenden Bezeichnung in der Zielsprache ist nicht Aufgabe des Übersetzers“
Eigentlich logisch: die Institutionen, Bildungseinrichtungen, Gerichte, Behörden, Berufsbilder, Unternehmensformen usw. sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Die Übersetzung muss diese Besonderheiten widerspiegeln oder in Anmerkungen erklären. Aber es sind nicht die Übersetzerinnen, sondern andere Institutionen, die darüber entscheiden, welcher Schulabschluss welchem entspricht und welcher Studiengang ist wie oder anders ist als ein anderer.
So zerbreche ich mir regelmäßig den Kopf darüber, wie eine italienische Behörde, Schule, Universität im Deutschen am besten klingt.
Ziel: Die Lesenden verstehen, was dahinter steckt, die nationalen Besonderheiten schwingen im Wort mit und eine Verwechslung mit einer deutschen Institution ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wirklich mit der italienischen übereinstimmt. Oft gibt es auch schon geläufige Übersetzungen oder gute Ideen für Übersetzungen bestimmter Institutionen, die ich aber erst mal aufspüren muss. Meist gibt es nicht „die eine Lösung“ beim Übersetzen und die Übersetzerin muss abwägen, was am besten passt.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung von den Besonderheiten, die für eine offiziell anerkannte Übersetzung wichtig sind, auch der sprachlichen Feinheiten.

Kaffeepause
Brauche ich eine Übersetzung vom Original?
Manchmal muss man Dokumente vom Original übersetzen lassen. Das erfahren Sie bei der Stelle, für die Sie die Übersetzung brauchen!
Manchmal reicht es den Ämtern, wenn Sie die Kopie, die an die Übersetzung gehängt ist, im Nachhinein beim Bürgeramt beglaubigen lassen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich bei der für Sie zuständigen Stellle zu informieren, bevor ich mit der Übersetzung anfange. So vermeiden wir Probleme im Nachhinein.
Und was hat es nun mit den verschiedenen Arten der Dokumente aus sich? Was ist denn nun ein Original, eine beglaubigte Kopie usf.?
Hier habe ich Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Dokumenten-Typen erstellt:
Beglaubigung | Bescheinigung der Richtigkeit/Echtheit | Jemand sagt: „Das Dokument ist echt/richtig.“ |
Original | das ursprüngliche Dokument | Das Dokument, das von einer Behörde, Universität, Gericht… ausgehändigt wurde |
Beglaubigte Abschrift |
Kopie, bzw. jedwede „Vervielfältigung“ des Originals + Beglaubigung |
offizielle Bestätigung, dass die Kopie dem Original entspricht |
Unbeglaubigte Abschrift: |
Vervielfältigung des Dokuments ohne weitere Bestätigung über dessen Echtheit |
Foto, Kopie, Ausdruck, Scan… |
Amtliche Beglaubigung |
Beglaubigung durch eine Behörde |
siehe hier und hier |
Öffentliche Beglaubigung: |
Beglaubigung durch einen Notar |
Übrigens: der Notar gibt kein Original einer von ihm erstellten Urkunde (= „Urschrift“) heraus, sondern eine „Ausfertigung“ |
Ausfertigung: | Eine zweite Fassung des Dokuments vom Notar |
Wird auch als solche gekennzeichnet |
Wenn Sie eine amtliche Beglaubigung von einer Kopie Ihres Dokuments brauchen, können Sie das in der Regel im Bürgeramt machen. Für Leipzig finden Sie hier weitere Adressen und Informationen dazu.
Gültigkeit der beglaubigten Übersetzung in ganz Deutschland und in Italien
Die beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Italienische ist dann in ganz Deutschland gültig. Darum brauchen Sie nicht unbedingt eine Übersetzerin in Ihrer Stadt beauftragen.
Ich freue mich natürlich, wenn wir uns bei der Übergabe persönlich begegnen. Die Übersetzung kann ich Ihnen aber genauso gut postalisch zukommen lassen. So können Sie eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch auch problemlos bei mir beuaftragen, wenn Sie in Berlin, München, Düsseldorf, Köln, Bonn, Hamburg, Magdeburg, Rostock, Halle oder in einem anderen Eckchen von Deutschland wohnen.
Die Post macht’s möglich
Dann schicke ich die Übersetzung per Post. Das kostet mit einem normalen Versand derzeit 1,60 €. Wenn es Ihnen wichtig ist, kann ich die übersetzen Dokumente auch per Einschreiben schicken, dann kommen diese Gebühren noch hinzu.
Wenn ich eine beglaubigte Übersetzung Italienisch <> Deutsch anfertige, dann ist diese sogar über Deutschlands Grenzen hinaus gültig, bzw. in Italien. Dies haben wir verschiedenen Abkommen und Übereinkommen zu verdanken, die lange vor dem heutigen Tag abgeschlossen wurden.
Zeit für eine kleine Expedition. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie die Vorteile von binationalen Abkommen.

Expedition_Abkommen_zwischen_Italien_und_Deutschland
Willkommen in der Welt der Abkommen zwischen den Ländern! Vom Haager Abkommen, Apostillen und Legalisation.
Woher aber kommt diese ganze Notwendigkeit, beglaubigter Übersetzungen und von Abkommen zwischen Italien und Deutschland? Dahinter steckt eine grundsätzliche Überlegung:
„Wie kann man es ermöglichen, Dokumente aus anderen Ländern bei uns zu verwenden? Wir müssen wissen, dass die Dokumente wirklich echt sind und Fälschungen und Tricksereien müssen ausgeschlossen werden.“
Erste Idee: die Legalisation
Ein dickes Ding!
Dahinter steckt:
Ein Mensch (der„Konsularbeamte“) aus Land A bestätigt in seinem Konsulat in Land B: „Diese Urkunde aus Land B ist echt.“ Dann darf das Dokument in Land A verwendet werden.

Legalisation
Vorbeglaubigung
Davor muss das Dokument in Land B noch „vorbeglaubigt“ werden, d.h. es wird bestätigt: „Jemand, der wirklich zuständig und berechtigt dazu war, hat die Urkunde unterzeichnet und der Stempel („Dienstsiegelabdruck“) darunter ist echt.“ Das kann in Deutschland z.B. eine Landesdirektion, ein Landesgericht oder ein Notar sein.
So wird die Legalisation meist zur Behördenrennerei. Erst muss ich herausfinden, wo ich meine Vorbeglaubigung oder auch Echtheitsbescheinigung herbekomme. Danach muss ich zur konsularischen Vertretung des anderen Landes, um mir meine „Legalisation“ abzuholen. Weil die aber manchmal nicht in der Lage ist, die jeweilige Urkunde wirklich als echt zu beurteilen, muss ich vorher zum Amt für Auswärtige Angelegenheiten, für eine „Überbeglaubigung“ oder „Endbeglaubigung“, also die „Vorher-Legalisation“ vor der endgültigen Legalisation.
Von einer Stelle zur nächsten
Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten schickt mich aber zum Bundesverwaltungsamt und das schickt mich zur „Zwischenbeglaubigung“ zur Landesbehörde, weil nur die ja wirklich die Urkunde kennt, um die es geht. Immer eine Stelle darunter sagt der nächsten Stelle darüber: „Ja, das hier ist echt.“ Mit all diesen Beglaubigungen kann ich dann irgendwann wieder zum Konsulat des Ziellandes gehen und die Legalisation abholen. Es ist ein Elend!
Neue Idee: die Legalisation ist so umständlich wie sie klingt. Wir schaffen sie ab. Her mit dem Abkommen zwischen den Ländern. Auch Italien und Deutschland unterschreiben.
Da gibt es dann gleich zwei Abkommen. Einmal, tatatataa, das berühmte
HAAGER ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION
vom 5. Oktober 1961.
Dieses können Sie hier als Volltext finden und hier finden Sie ganz offiziell viele weitere Informationen dazu.
Es besagt genau das, was drauf steht. Es wird ab nun auf die „Legalisation“ verzichtet, dafür kommt nun tatatataaa – die Apostille.
Die sieht so aus:

Beglaubigte Übersetzung Apostille aus Belgien By Belgium – scan of the document, Public Domain
Die Apostille wird im Herkunftsland ausgestellt und sorgt dafür, dass Sie Ihre Dokumente sofort im Ausland nutzen können. Also naja, wahrscheinlich brauchen Sie dann auch noch eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch. Aber dafür sind ja dann vereidigte Übersetzerinnen wie ich da :-)
Wenn Sie aus Leipzig bzw. Sachsen nach Italien gehen und für ein Dokument eine Apostille brauchen, müssen Sie sich hierhin wenden:
Hier ist das Antragsformular.
Manchmal braucht man dann sogar nach der Übersetzung noch eine zweite Apostille, die bekommt man dann beim jeweiligen Landgericht. Für Leipzig ist das hier zuständig.
Italien und Deutschland hatten noch eine bessere Idee. Weil sich unsere Länder so gut verstehen und in vielen Bereichen zusammenarbeiten, verzichten wir einfach vertrauensvoll auf alle Formalitäten.
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden vom 07. Juni 1969
Ab nun reicht eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch und gebrauchsfertig ist das offizielle Dokument.
Toll, oder?
Dieses Abkommen finden Sie hier.
Und eine offizielle Bestätigung dafür hier.
Seit dem 2. August 1974 ist für offizielle Dokumente aus Deutschland, die in Italien verwendet werden sollen oder andersherum weder Beglaubigung, noch Legalisation oder Apostille notwendig. Dennoch kann manchmal noch nach einer Apostille gefragt werden.
Betreffen kann das z.B. Dokumente privater Natur, von Unternehmen oder Institutionen, da das Haager Übereinkommen nur für öffentliche Urkunden wie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Gerichtsdokumente und dergleichen gilt.
Am besten, Sie fragen immer genau bei der jeweiligen Behörde oder Institution nach, was Sie vorlegen müssen! Gern recherchiere ich das kostenlos für Sie mit, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch bei mir beauftragen.
Notarielle Beglaubigung von Übersetzungen
Was hat es nun aber mit der notariellen Beglaubigung von Übersetzungen auf sich?
Da ja der beeidigte Übersetzer für die Beglaubigung der Übersetzung zuständig ist, ist der Begriff eigentlich missverständlich.
Der Übersetzer sagt: „Die Übersetzung ist richtig und vollständig“.
Der Notar sagt: „Das Originaldokument ist echt.“
Für Fälle, in denen man beides braucht, ein echtes Dokument, das richtig und vollständig übersetzt wurde, kann es also zu einer „notariellen Beglaubigung von Übersetzungen“ kommen. Hier beglaubigt ein Notar, dass die Unterschrift des Übersetzers echt ist – nicht den Inhalt der Übersetzung selbst. Das ist bei Italien und Deutschland aber nur noch sehr selten der Fall, in der Regel reicht eine beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch
Es handelt sich um Sonderfälle.
Solche Sonderfälle könnten z.B. sein: bei Apostillen (für Konsulate Dritter Staaten, internationale Adoptionen, Auslandshochschulen), speziellen Anforderungen einzelner Ämter oder Notariate, aus Tradition oder Unsicherheit, besonders bei Erbsachen, Grundbuchangelegenheiten oder Vormundschaft, wenn die Übersetzung Teil eines notariellen Beurkundungsakts ist, bei gerichtlichen Verfahren mit hohem Formzwang), als Vorbeglaubigung (s.o.).
Notare und fremdsprachige Urkunden
Außerdem können Notare fremdsprachige Urkunden erstellen, wenn sie der fremden Sprache „hinreichend kundig“ sind, diese übersetzen und für die Übersetzung deren „Richtigkeit und Vollständigkeit“ bestätigen – also das, was sonst die vereidigte Übersetzerin macht. Das entsprechende Gesetz finden Sie hier.
Besonders kostbar, aber rar: Italienischsprachige Notare in Deutschland
Zwischen Deutschland und Italien ist es übrigens so, dass nicht nur offizielle Übersetzer in Italien anerkannt sind, sondern auch deutsche Notare, weshalb italienische Menschen in Deutschland für eine Notardienstleistung nicht unbedingt zum Konsulat müssen. In vielen Fällen geht das auch gar nicht, sondern man muss sich an einen italienischsprachigen deutschen Notar wenden oder den Notarakt offiziell übersetzen lassen. Eine Liste solcher Notare findet sich z.B. hier
Das ist die Liste der italienischen Botschaft. Hier finden Sie auch mich bei den „italienischsprachigen Dienstleistern“.
Liste - Wer verlangt eine beglaubigte Übersetzung von Ihnen?
- Behörden und Ämter: Verschiedene staatliche Behörden wie das Ausländeramt, das Standesamt, das Einwohnermeldeamt oder das Finanzamt können beglaubigte Übersetzungen für Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ausweise, Steuerunterlagen usw. verlangen.
- Gerichte: Gerichte können beglaubigte Übersetzungen für rechtliche Dokumente wie Verträge, Klageschriften, Gerichtsurteile, Testamente usw. fordern.
- Bildungseinrichtungen: Hochschulen, Universitäten und Schulen können beglaubigte Übersetzungen von Schulzeugnissen, Hochschulzeugnissen, Diplomen, akademischen Transkripten usw. verlangen.
- Arbeitsämter und Jobcenter: Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld oder bestimmten Arbeitserlaubnissen kann es erforderlich sein, beglaubigte Übersetzungen von Arbeitsverträgen, Arbeitsbescheinigungen oder Qualifikationsnachweisen einzureichen.
- Notare: Notare können beglaubigte Übersetzungen für Verträge, Vollmachten oder andere rechtliche Dokumente verlangen.
- Versicherungsgesellschaften: Bei Versicherungsangelegenheiten kann es erforderlich sein, beglaubigte Übersetzungen von Verträgen, Gutachten oder medizinischen Berichten vorzulegen.
- Banken: Bei der Eröffnung eines Bankkontos oder bei Kreditanträgen können beglaubigte Übersetzungen von Einkommensnachweisen, Kontoauszügen oder anderen Finanzdokumenten verlangt werden.
- Die Italienische Botschaft braucht offizielle Übersetzungen zum Beispiel um Bildungsabschlüsse in Italien anzuerkennen. Dafür müssen Sie eine Wertigkeitsbescheinigung beantragen. Auch für die Anerkennung von Ehen oder Geburtsurkunden werden offizielle Übersetzungen benötigt.
Schluß und endlich
Geschafft, wir dürfen uns zurücklehnen, die Koffer auspacken, es uns gemütlich machen und uns auf neue Abenteuer freuen. Ich gratuliere, dass Sie bis hierhin gelesen haben! Willkommen in Deutschland, dem Land der unendlichen Bürokratie!
Vielleicht ist klar geworden, warum eine beglaubigte Übersetzung gar nicht günstig sein kann – es stecken ja viele Ausbildungsjahre, Gesetze, Vorschriften und ein Eid dahinter, zudem ist jede Übersetzung einzigartig, braucht Formatierung und manuelle Bearbeitung. Das braucht Engagement und Zeit und die werden vergütet. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, was an Kosten auf Sie zukommt, schauen Sie gern hier.
Für alle weiteren Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung!

Ankommen in Deutschland